Die 54-jährige Mutter, die ihre drei Töchter von der Außenwelt abgeschottet haben soll, will jetzt 81.000 Euro.
Sie sol ihre drei Töchter - heute 16, 19 und 22 - jahrelang von der Außenwelt abgeschottet haben. Das Verfahren gegen sie wurde allerdings eingestellt. Sie saß rund 27 Monate in U-Haft. Dafür will sie jetzt eine Haftenschädigung.
Bei einem angenommenen Tagessatz von 100 Euro würden ihr demnach rund 81.000 Euro zustehen, berichtete die "Kärntner Tageszeitung" in ihrer Ausgabe vom Donnerstag.
"Anspruch auf Entschädigung"
"Meine Mandantin hat
freilich Anspruch auf Haftentschädigung", erklärt der Linzer Rechtsanwalt
Helmut Blum, der gleichzeitig auch als Sachwalter agiert. Immerhin sehe sich
die Frau für zwei Jahre und drei Monate ihrer Freiheit beraubt.
Blum kündigte an, in den nächsten 14 Tagen den Antrag auf Haftentschädigung an die Finanzprokuratur vorzulegen. Der Jurist sieht sich mit einem langwierigen Verfahren konfrontiert, ist aber bereit, bis nach Straßburg zu gehen. "Das Geld würde meiner Klientin enorm helfen, derzeit lebt sie vom Unterhalt ihres Ex-Mannes", meinte Blum.
Kein Kontakt zu Kindern
Die Linzerin hat laut "Kärntner
Tageszeitung" derzeit keinen Kontakt zu ihren Kindern. Die älteste Tochter
lebt nach wie vor in einer Therapieeinrichtung in der Nähe von Klagenfurt,
die heute 19-Jährige in Oberösterreich, die Jüngste beim Vater.
"Nicht geisteskrank"
Während des Gerichtsverfahrens in
Klagenfurt im Vorjahr hatte sich die 54-Jährige als "nicht geisteskrank"
bezeichnet, obwohl mehrere Ärzte sie für paranoid schizophren halten. Nach
der Scheidung von ihrem Mann - einem oberösterreichischen Richter - Ende der
90er Jahre hatte sich die Frau mit ihren drei Töchtern in ihr Haus im Bezirk
Urfahr-Umgebung zurück. Die Mädchen blieben immer öfter dem Schulunterricht
fern, der Haushalt wurde zusehends als verwahrlost beschrieben, im Oktober
2005 entzog die Bezirkshauptmannschaft der Mutter die Mädchen.
Einweisung in Anstalt aufgehoben
Die Frau war im November des
vergangenen Jahres zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher verurteilt worden, im Mai hatte der Oberste Gerichtshof das
Urteil aufgehoben, im Oktober wurde das Verfahren eingestellt. Der OGH hatte
kritisiert, dass die älteren beiden Töchter im Klagenfurter Verfahren nie
ausgesagt hatten. Verteidiger Blum sprach von "gravierenden Versäumnissen
der Behörden". Seiner Ansicht nach seien "Unterbringungsvoraussetzungen"
nicht gegeben gewesen.