Die Bande ging brutal gegen Wohnungslose, Suchtkranke und vermeintlich Pädophile vor.
Am Wiener Landesgericht ist am Mittwoch gegen acht halbwüchsige Burschen im Alter von 14 bis 19 verhandelt worden, die zwischen Ende Juni und Ende August 2025 in einer Vielzahl von Fällen mit äußerster Gewalt und getragen von Sadismus und völliger Empathielosigkeit gegen Wohnungslose, Suchtkranke und vermeintliche Pädophile vorgegangen waren. Selbst gleichaltrige ehemalige Freunde wurden teilweise spitalsreif geschlagen und getreten.
Drei Angeklagte wurden nicht rechtskräftig zu bedingten, zwei zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Gegen die drei mutmaßlichen Haupttäter wird am 2. April weiterverhandelt.
Neben den acht Burschen saß auch die 15 Jahre alte Freundin des Hauptangeklagten - ein 16 Jahre alter gebürtiger Rumäne - auf der Anklagebank. Die Wienerin diente als Lockvogel, indem sie sich auf Snapchat als jüngeres Mädchen ausgab und vermeintlich Pädophile zu einem Treffen bewog, bei dem die Opfer dann von einigen Angeklagten erwartet und brutal zusammengeschlagen wurden. Die Misshandlungen wurden gefilmt und über soziale Medien verbreitet. Die 15-Jährige erhielt nicht rechtskräftig fünf Monate bedingt.
Staatsanwältin ortete "Selbstjustiz"
Drei Fälle von sogenanntem Pedohunting waren von der Anklage umfasst. Zwei Betroffenen wurde nicht nur Gewalt angetan, ihnen wurden auch ihre Wertsachen abgenommen. Es gebe "überhaupt keinen Anhaltspunkt", dass es sich bei den drei Opfern um junge Männer mit einer pädophilen Störung gehandelt habe, betonte die Staatsanwältin. Die Angeklagten hätten ihren Opfern einen "unmoralischen bzw. unredlichen Lebenswandel" unterstellt. Es sei ihnen darum gegangen, diese "in Form von Selbstjustiz" zu bestrafen. Allen acht Burschen sei ungeachtet ihrer bisherigen Unbescholtenheit - lediglich der Älteste weist eine Vorstrafe auf - "ein enormes Aggressionspotenzial" eigen.
Kennen gelernt hatten sich die Beschuldigten, die allesamt noch bei ihren Eltern wohnten und die Schule - wenn auch selten - besuchten, in Parks und über Freunde. "Aufgrund von Perspektivlosigkeit und Langeweile" wurden sie zu Gewalttätern, führte die Staatsanwältin aus, wobei der Hauptangeklagte im inkriminierten Tatzeitraum beinahe täglich gegen meist wehrlose Opfer vorging, die er am Westbahnhof oder anderen Orten, die von Wohnungslosen und Suchtkranken frequentiert werden, antraf.
Clips gingen im Internet viral
In unterschiedlicher Zusammensetzung begleiteten ihn die anderen Angeklagten, wobei zumindest einer stets filmte. Diese - meistens aus unterschiedlichen Blickwinkeln aufgenommenen - Clips landeten dann auf diversen Plattformen und fanden rasch Verbreitung. Der 16-jährige Rumäne brüstete sich auch mit seinen Taten. Seit Ende August sitzen er und drei weitere Angeklagte wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft. Etliche Opfer konnten gar nicht ausgeforscht werden, da Suchtkranke und Wohnungslose den Weg zur Polizei scheuen.
Die Anklage legte den insgesamt neun Beschuldigten "das halbe Strafgesetzbuch" zur Last, wie die Staatsanwältin sagte. Neben Fällen von schwerer Körperverletzung, etlichen absichtlich schweren Körperverletzungen wurde einem 16-Jährigen sogar versuchter Mord angekreidet, weil er ein Opfer mittels eines Armstreckhebels derart heftig würgte, dass der Betroffene das Bewusstsein verlor und reglos wegsackte.
Verstörende Videos abgespielt
Bei diesem Opfer handelte es sich um einen ehemaligen Freund des Hauptangeklagten, der von vier Angeklagten am 20. August 2025 im Vogelweidpark auf unfassbare Art und Weise spitalsreif geschlagen und getreten wurde. "Er hat hinter meinem Rücken mit meiner Freundin geredet. Er hat mich beleidigt", schilderte der Hauptangeklagte dem Schöffensenat das Motiv. Das habe ihn "sehr aggressiv" gemacht, sagte der 16-Jährige. Daher habe er "ihn geschlagen".
Als die von den Tätern angefertigten Videos der Misshandlungen im Gerichtssaal abgespielt wurden, verließ eine Journalistin weinend den Saal. Der Vater des Hauptangeklagten stürmte - ebenfalls deutlich mitgenommen - aus dem Saal. Auf den Videos ist zu sehen, wie das 18 Jahre alte Opfer zunächst mit Wurftechniken zu Boden gebracht, dann gedemütigt, bespuckt und mit Schlägen bedacht wird, ehe Knie-, Ellbogenstöße und Tritte gegen den Kopf folgen. Mit blutverschmiertem Gesicht bittet das Opfer auf Knien um Gnade, was von den Tätern - offensichtlich mit Genuss - mit den Handys aus mehreren Blickwinkeln gefilmt wird, ehe der 18-Jährige regelrecht weggekickt wird. Dann gehen auch die anderen auf ihren völlig eingeschüchterten, schwer verängstigten Bekannten los.
"Er ist weg"
Am Ende packt ihn ein 16-Jähriger mit syrischen Wurzeln von hinten und würgt ihn, bis der 18-Jährige das Bewusstsein verliert und wegsackt. Die Angreifer lassen von ihrem Opfer erst ab, als einer "Er ist weg" feststellt. Ein Passant fand später den schwer verletzten 18-Jährigen am Boden liegend vor und alarmierte die Rettung, die ihn ins Spital brachte.
Während im Zuschauerraum Beklommenheit ob der Bilder herrschte, lachte ein Angeklagter, worauf ihn die vorsitzende Richterin maßregelte. Reue war den Angeklagten nicht anzumerken, Worte des Bedauerns fielen nicht.
Die Staatsanwältin sprach von einem "elendslangen Angriff", die Bilder wären fast nicht auszuhalten. Das Opfer wies am Ende Mehrstückbrüche des linken Oberkieferknochens verbunden mit Bruchspalten in die Augenhöhle samt einer Einblutung in die linke Kieferhöhle sowie eine Sprengung der Knochennaht zwischen Stirnbein und Jochbein auf.
"Es ist fast ein Glück, dass nicht mehr passiert ist"
"Es ist fast ein Glück, dass nicht mehr passiert ist", stellte Gerichtsmediziner Christian Reiter fest. Die Fußtritte hatten demnach "die Energie, wie wenn man einen Elfer schießt im Fußball." Jeder einzelne Tritt ins Gesicht bzw. gegen den Kopf sei für sich mit Lebensgefahr verbunden gewesen.
Ein an diesen Misshandlungen beteiligter 17-Jähriger mit russischen Wurzeln fasste wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung 18 Monate Haft aus, davon sechs Monate unbedingt. Er hatte dem Opfer Kniestöße und Fußtritte versetzt. Der an anderen gewalttätigen Handlungen beteiligte 19-Jährige bekam 15 Monate, davon fünf Monate unbedingt.
Mit zur Gänze bedingt nachgesehenen Strafen zwischen acht und zehn Monaten für mehrfache, teilweise absichtlich schwere Körperverletzungen endete das Verfahren für drei bisher Unbescholtene im Alter von 14, 15 und 18 Jahren. Sämtliche Verurteilte nahmen ihre Strafen an, die Staatsanwältin gab dagegen vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.