60.000 Euro Entschädigung hat sich die Witwe bereits vom Krankenhaus erstritten.
Es waren dramatische Ereignisse, die sich im Herbst 2015 im Hartmannspital abspielten. Bei einer Routine-OP an der Gallenblase, die entfernt werden sollte, verletzte die Chirurgin die innere Beckenschlagader. Sie selbst konnte die Blutung nicht stoppen, auch einem beigezogenen Kollegen fehlten die Fähigkeiten und er war ratlos. Letztlich musste ein Gefäßchirurg am AKH verständigt werden, der mit dem Taxi vom 9. Bezirk zu seinen Kollegen im 5. raste. Doch der Spezialist kam leider zu spät. Einvernehmlich einigte sich die von Top-Anwalt Marcus Januschke vertretene hinterbliebene Witwe des verstorbenen Marcus S. auf einen Schadenersatz von 60.000 Euro.
Am Freitag ging es am Bezirksgericht Innere Stadt um die Anklage der fahrlässigen Tötung gegen die damals verantwortliche Oberärztin. Zwei Gutachten (von Dr. Reiter und Primar Dr. Winkler) kamen zu dem Schluss, dass die Chirurgin nicht nach den Regeln der Kunst operiert hat. Sie habe die Situation zur Gänze falsch eingeschätzt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess wurde vertagt.