Staatsanwaltschaft Krems muss Ermittlungen wieder aufnehmen
Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn muss die Staatsanwaltschaft Krems die Ermittlungen wieder aufnehmen. Der Weisungsrat im Justizministerium fordert ein ergänzendes Gutachten des von der Staatsanwaltschaft beauftragten medizinischen Sachverständigen, bestätigten die Leitende Staatsanwältin Susanne Waidecker und Ministeriumssprecherin Christina Ratz.
Nach Marsch gestorben
Der 19-Jährige war am 3. August 2017 nach einem Marsch in Horn verstorben. Neben dem medizinischen Gutachten des von der Anklagebehörde beauftragen Sachverständigen liegt auch ein Privatgutachten vor. Nun wird dazu eine ergänzende Stellungnahme des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen eingeholt. Dabei geht es um die Todesursache bzw. den damaligen Gesundheitszustand des Rekruten und die Folgen des Marsches.
Die Staatsanwaltschaft Krems hatte nach Abschluss der Ermittlungen im Sommer einen Vorhabensbericht an das Justizministerium übermittelt, sagte Waidecker. Der Inhalt wurde nicht bekanntgegeben. Nach einer Prüfung "gibt es noch offene Fragen", sagte Ratz am Donnerstag. Nach Einholung des Ergänzungsgutachtens wird erneut ein Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft an das Justizministerium übermittelt, der geprüft wird. Wie lange dies dauert, ließe sich nicht abschätzen, hieß es.