Urteil verbietet Rückkehr ins Schloss

'Pöbel-Prinz' Ernst August bekämpft Verbannung

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Das Urteil, das Hausverbot einschließt, wird der Prinz nicht auf sich sitzen lassen. 

OÖ. Das Hammerurteil von Wels gegen Prinz Ernst August von Hannover ist von seiner Tragweite her wohl einmalig: Neben zehnmonatiger bedingter Haft, Psychotherapie und Alkoholverbot schickte die Richterin den Enkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II. auch in die Verbannung: Für drei Jahre darf der 67-Jährige sein Jagdschloss in Grünau im Almtal nicht mehr bewohnen.


Eine Weisung, die es in sich hat. Nach Artikel 2 der Bundesverfassung darf jeder Österreicher – und das ist Ernst August – seinen Wohnsitz frei wählen. Nur wenn die öffent­liche Sicherheit gefährdet ist oder Straftaten zu befürchten sind, darf es Einschränkungen geben. Die Hürden sind allerdings sehr hoch gehängt.


Ob die dem Welfenprinzen zur Last gelegten Taten im Vollrausch (Körperverletzung, Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt) hierfür ausreichend sind, scheint zweifelhaft.
Bis heute haben seine Anwälte Zeit, ­Rechtsmittel gegen den Welser Spruch einzulegen. Sie werden ­berufen und mit Nichtigkeitsbeschwerde vorgehen. Das Hammerurteil ist also nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.


Auswandern 

Es könnte Jahre dauern und nicht nur österreichische Höchstgerichte beschäftigen, bis die Causa zu den Akten gelegt werden kann. Ernst August wird wohl zunächst im Jagdschloss bleiben, solange nichts anderes verfügt wird. Inzwischen werden Spekulationen geäußert, dass der Adelige auch in seine afrikanischen Ländereien umsiedeln könnte. 

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