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Wegen Causa Datenskandal

Post muss 18 Millionen Euro Strafe zahlen

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Datenschutzbehörde verhängte Geldbuße - Post legt Rechtsmittel gegen Bescheid erster Instanz ein.

Wien. Die Österreichische Post hat im Datenskandal um die Speicherung von Parteiaffinitäten von Millionen Post-Kunden und dem Verkauf dieser Daten an wahlwerbende Parteien eine Verwaltungsstrafe von 18 Mio. Euro von der Datenschutzbehörde wegen Verwendung von Marketingdaten erhalten, geht aus einer Post-Mitteilung hervor. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Post legt Rechtsmittel ein.

Das Straferkenntnis sei nicht rechtskräftig, die Post werde Rechtsmittel gegen diesen Bescheid erster Instanz ergreifen.
 
Das operative Ergebnis Ebit werde für heuer in Summe stabil angepeilt, nicht darin enthalten sei allerdings eine Rückstellung für diese Verwaltungsstrafe der Datenschutzbehörde, teilte die börsennotierte teilstaatliche Post am Dienstag mit. Sowohl für 2019 als auch für 2020 werde ein Umsatzanstieg prognostiziert.
 
Die Datenschutzbehörde teilte am Dienstag mit, sie habe die Verwaltungsstrafe von 18 Mio. Euro gegen die Post nach Durchführung eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens mit Straferkenntnis vom 23. Oktober 2019 verhängt. Sie habe es nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen angesehen, dass die Post durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen habe, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Darüber hinaus sei unter anderem eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt, weil dies keine Deckung in der DSGVO findet. "Diese Rechtsverletzungen wurden rechtswidrig und schuldhaft begangen, weshalb die Verwaltungsstrafe in oben genannter Höhe angemessen war, um andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten", heißt es in der Mitteilung.
 
Mit der Entkräftung der weiteren Vorwürfe habe die Post einen Teilerfolg erzielt, werde betont. So habe die Datenschutzbehörde festgehalten, dass die Post als Adressverlag und Direktmarketingunternehmen laut § 151 Gewerbeordnung bestimmte Datenkategorien ohne Zustimmung der betroffenen Personen sammeln und verarbeiten darf, ja dies im Zuge ihrer Tätigkeit sogar muss. Eine Information aller Postkunden - das sind in Österreich alle Haushalte - über die Datenverarbeitung könne aufgrund der Anzahl der betroffenen Personen unterbleiben.
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