Gefängnis-Regeln

Probleme mit illegalen Laptops und Handys

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Nachdem bei dem angeblichen Swarovski-Entführer in einem Innsbrucker Gefängnis Laptop und Handy sichergestellt wurden, stellt sich die Frage nach technischen Geräten in Gefängnissen.

Illegale Handys und Laptops in Gefängnissen sind nicht erst nach dem Auffliegen eines Entführungsplanes rund um Fiona Swarovski ein bekanntes Problem. In der Zelle des Hauptverdächtigen im Fall Swarovski wurden gleich mehrere technische Geräte sichergestellt.

"Häftlinge dürfen grundsätzlich nicht unkontrolliert mit der Außenwelt kommunizieren", sagte der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, am Montag. Es sei aber ein Problem, dass gerade Handys immer wieder in Haftanstalten geschmuggelt werden.

Die Behörden versuchen, durch wiederholte überraschende Razzien in den Zellen des Problems Herr zu werden. In neuen Haftanstalten wie etwa Leoben wurden dem Justizministerium zufolge Störsender in den Bau integriert, um die Kommunikation zwischen Insassen und Außenwelt zu unterbinden. Bei den alten Gebäuden ist ein nachträglicher Einbau derartiger Vorrichtungen nur sehr schwer möglich, da durch die Störsignale auch die Verbindungen der Bediensteten beeinträchtigt werden.

Im Gegensatz zu Handys sind Laptops nicht grundsätzlich verboten. Die Computer der Häftlinge dürfen aber über keinen Internetzugang verfügen.

Die eingeräumten "Probleme" der Staatsanwaltschaft Innsbruck bei der Weiterleitung jenes Schriftstücks, in dem ein Häftling die geplante Entführung von Fiona Swarovski angedeutet hatte, wollte Pöchinger nicht kommentieren. Grundsätzlich müsste aber jeder Häftlingsbrief seitens der Behörde sehr rasch kontrolliert werden.

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