"An den Vorfall selber kann ich mich fast nicht erinnern", erklärte Guido Burgstaller beim Prozess gegen den 23-Jährigen, der ihn ausknockte - und mit einem milden Urteilsspruch davonkam. Er sei "im Krankenhaus aufgewacht", hat Hörprobleme, Geruchs- und Geschmackssinn weitgehend verloren.
Wien. Wie berichtet, hatte der 35-Jährige Rapidler einem Gutachten zufolge beim Sturz auf den Gehsteig einen Berstungsbruch des Schädels erlitten, mit Hirnprellungsherden im Bereich beider Stirnlappen und des linken Kleinhirns – verbunden mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten. Kein Wunder, dass der Ballesterer, der zunächst wortlos in den Gerichtssaal gehuscht war, am Ende des Prozesses eine Versöhnung mit dem (nicht rechtskräftig) zu 16 Monaten bedingt verurteilten Täter ausschlug.
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Laut Prozessbeobachtern wollte der Angeklagte (dessen Identität aus Befürchtung vor Hooligan-Rache-Aktionen völlig geheim gehalten wurde) sich nach der Befragung des Rapid-Stürmers bei Burgstaller entschuldigen. Das lehnte Stürmer ebenso ab wie einen versöhnlichen Handschlag, um den Verteidiger Ainedter namens seines Mandanten ersuchte.
Davor hatte Burgstaller in seiner Zeugenbefragung ausgesagt, dass er sich "an den Vorfall selber fast nicht erinnern" kann. Er sei "im Krankenhaus aufgewacht", habe danach von Rapid noch acht Wochen sein Gehalt bezogen und im Anschluss keine Zahlungen mehr erhalten. Er habe zwischenzeitlich mit der Reha und leichtem Training begonnen, bei "Zweikämpfen und Körperkontakt" sei aber noch "ein Risiko" gegeben.
"Körperlich-motorisch geht's mir sehr gut. Ich hab' andere Probleme", erwiderte Burgstaller auf die Frage des Richters nach seinem aktuellen Befinden. Auf Nachfrage, was letzteres bedeute, antwortete der Stürmer: "Ich riech' nix, ich schmeck' nix." Es könne bis zu einem Jahr dauern, "bis das wieder kommt. Es kann kommen oder nicht kommen." Er habe auch Probleme mit dem Auge, die Netzhaut habe sich gelöst.
Burgstaller will 80.000, Rapid 60.000 Euro Gutmachung
Burgstaller hatte sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen und verlangte den Zuspruch von 80.000 Euro an Wiedergutmachung, wobei neben dem unmittelbar erlittenen finanziellen Schaden auch Schmerzengeld und Verdienstentgang geltend gemacht wird. Der SK Rapid hat 60.000 Euro angemeldet. Einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge hatte Burgstaller infolge des Sturzes einen Berstungsbruch des Schädels erlitten. Damit verbunden waren Hirnrindenprellungsherde im Bereich beider Stirnlappen und im Bereich des linken Kleinhirns, die mit Blutungen zwischen den Hirnhäuten verbunden waren. Zudem kam es zu einer traumatisch bedingten linksseitigen Innenohrschwerhörigkeit, die zuletzt Anfang Februar bei einem Hörtest noch objektivierbar war.