Jetzt wird ihr Untreue im Zusammenhang mit zwei Swap-Geschäften vorgeworfen.
Bereits im Februar war Rathgeber (45) in einem ersten Prozess wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt worden. Sie soll mit fingierten Schadensmeldungen den Katastrophenfonds des Bundes um zwölf Millionen Euro geschädigt und auch die Unterschrift eines Kollegen gefälscht haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, im Juni trat die frühere Leiterin des Budgetreferats des Landes die Strafe mit einer elektronischen Fußfessel an.
Swap-Geschäfte
Nun wird ihr angelastet, sie habe ihre Befugnis, über das Vermögen des Landes zu verfügen, wissentlich missbraucht. Laut Staatsanwaltschaft habe sie die „wirtschaftlich unvertretbaren und rein spekulativen“ Zinstauschgeschäfte, Range Accrual Swaps genannt, ohne die für Geschäfte in solcher Höhe erforderliche Genehmigung abgeschlossen. Die Schadenssumme: rund 837.000 Euro. Die Verhandlung ist für den 6. und 7. Oktober anberaumt. Das Strafausmaß aufgrund der Höhe des Schadens beträgt bis zu zehn Jahre Haft.