Medienauftritt

Ruth Elsner fordert Freilassung von Helmut Elsner

Teilen

Ruth Elsner hat am Dienstag die Freilassung ihres Ehemannes Helmut Elsner aus der Untersuchungshaft gefordert und schwere Anschuldigungen erhoben.

Elsner sitze nun bereits fast 21 Monate in U-Haft, sagte Ruth Elsner bei einer Pressekonferenz in Wien. Vor den zahlreich erschienenen Medienvertretern appellierte sie an die Justiz, diese "unglaubliche Haft" zu beenden. Zudem erhob Ruth Elsner schwere Vorwürfe gegen Zeugen, Justiz und Politik.

"Die Dinge sind initiiert worden"
Den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor und jetzigen Notenbank-Gouverneur Ewald Nowotny beschuldigte Ruth Elsner der falschen Zeugenaussage. Anwalt Elmar Kresbach führte das politische Umfeld der BAWAG-Affäre an, nämlich die Wahl und "das Bestreben einer politischen Reichshälfte, sich das BAWAG-Problem vom Hals zu schaffen".

Vorhaltungen wiederholte die Ehefrau von Helmut Elsner auch gegen den Rechtsvertreter der BAWAG, Professor Wolfgang Brandstetter. Zuerst habe Brandstetter ihren Mann vertreten wollen, dann habe er aber die Bank vertreten, kritisierte Ruth Elsner. Mit seinem vermeintlichen "Anwalt" habe ihr Mann im Vorfeld des Verfahrens vertrauliche Dinge besprochen. Brandstetter hat derartige Vorwürfe immer entschieden zurückgewiesen.

Auch die vorsitzführende Richterin im BAWAG-Prozess, Claudia Bandion-Ortner, blieb von den Vorwürfen nicht verschont: Bandion-Ortners Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst mache für einen Prozess über Vorgänge bei einer Gewerkschaftsbank "keine glückliche Optik", so Ruth Elsner.

"Politisches Opfer"
Elsners Anwalt Elmar Kresbach sieht Elsner als "politisches Opfer". Sein Klient sei "zu einem politischen Sündenbock" gemacht worden. Angesichts der aktuellen Finanzkrise meinte er, wäre der Fall BAWAG später oder früher geschehen, wäre das alles wohl nicht so passiert. "Man hat versucht, dieser sogenannten BAWAG-Affäre ein schuldiges Gesicht zu geben", so der Anwalt.

"Keine Fluchtgefahr"
Auch Kresbach kritisierte die "sehr lange Haft" für den 73-jährigen Elsner, die immer nur wegen des Haftgrundes "Fluchtgefahr" verlängert werde, welcher aber nach Ansicht des Anwalts gar nicht vorliege. Eine "Flucht in die Krankheit" gebe es nicht. "Ist das notwendig, dass man einen Menschen von dem keine Gefährlichkeit ausgeht, weder Tatbegehungs- noch Wiederholungs- noch Fluchtgefahr, so lange im Gefängnis festhält?" fragte Kresbach. Wesentlich gefährlichere Personen säßen wesentlich kürzer in Haft. Selbst die Erwartung einer höheren Strafe rechtfertige die U-Haft für Elsner nicht.

Neuer Enthaftungsantrag kommt
Einen Enthaftungsantrag für Elsner hat Kresbach allerdings zuletzt vor Weihnachten 2007 gestellt, dieser war abgelehnt worden. Helmut Elsners weiterer Anwalt Wolfgang Schubert habe im Verfahren erster Instanz mehrere Enthaftungsanträge gestellt, der Oberste Gerichtshof (OGH) habe aber seinen Klienten immer "einbetoniert". In absehbarer Zeit werde nun ein neuer Enthaftungsantrag gestellt, das sei aber "eine Frage des richtigen Zeitpunkts", kündigte Kresbach eher vage eine neue juristische Initiative zur Enthaftung des U-Häftlings an.

Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner war Anfang Juli 2008 im BAWAG-Strafprozess wegen Untreue, Bilanzfälschung und schweren Betrugs zu 9 1/2 Jahren Haft verurteilt worden. In der Causa Gerharter war Elsner zuvor zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung. Elsner sitzt seit seiner Auslieferung aus Frankreich nach Österreich im Februar 2007 in Untersuchungshaft und wird in der Krankenabteilung der Justizanstalt Josefstadt betreut.

Mit einem rechtskräftigen Urteil in der Causa Gerharter rechnet Kresbach nicht vor März 2009. Eine rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache sei wohl nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2010 zu erwarten.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.