Mord-Prozess

Sängerknabe zu lebenslanger Haft verurteilt

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Freundin im Streit erschlagen. Geschworene entschieden auf Mord.

Eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes: So lautete am Dienstag am Landesgericht St. Pölten das Urteil gegen einen 26-Jährigen, der im Herbst 2012 seine Freundin im Streit mit einer Axt erschlagen haben soll. Nach der Tat im Elternhaus der 21-Jährigen in Sieghartskirchen (Bezirk Tulln) reinigte er das Zimmer und transportierte die Leiche im Pkw nach Wien. Er wurde wenige Tage nach dem Verbrechen ausgeforscht, nachdem die Angehörigen die Polizei eingeschaltet hatten, weil sie die Studentin nicht erreicht hatten.

Der Angeklagte hatte sich im Prozess geständig gezeigt. Der erste Verhandlungstermin im April war geplatzt, weil er nach einem zuvor in der U-Haft verübten Selbstmordversuch ins Spital gebracht werden musste. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.  Das besonders "kaltblütige und verwerfliche Verhalten nach der Tat sowie die Brutalität während der Tat" hätten sich erschwerend auf die Strafbemessung ausgewirkt. "Sie sind mit der Leiche noch einmal zum Tatort zurückgefahren und haben nach der Tat Geld vom Bankkonto des Opfers behoben", hob der vorsitzende Richter Markus Grünberger in seiner Urteilsbegründung hervor.


Schläge mit Axt
Die junge Frau starb einen raschen Tod - sie erlitt durch die heftigen Schläge mit der Axt auf die rechte Schläfe ein Schädel-Hirn-Trauma, das zu einer Hirnlähmung führte, so Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. Am Opfer wurden keinerlei Abwehr-oder Deckungsverletzungen festgestellt. Aus psychiatrischer Sicht stand der - psychisch gesunde - Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht unter Drogeneinfluss und war zurechnungsfähig.

Streit mit Freundin wegen Trennung
Der vorsitzende Richter Markus Grünberger wollte ergründen, was der Auslöser für den 26-Jährigen war, auf die junge Frau am Morgen des 15. Oktober 2012 einzuschlagen: Er wisse es nicht, es hätte keinen gegeben, meinte dieser. Zwar wäre es zuvor zu einem Streit gekommen, u.a., weil er zu seiner anderen Freundin zurück wollte und auch, weil er der Studentin offenbart habe, keinen Job zu haben, räumte er ein.

Zwischendurch habe sich dann die junge Frau geduscht und, als sie in das Zimmer zurückkam, sei der Angeklagte gerade dabei gewesen, den offenen Kamin mit Holz zu befüllen. Zum Zerkleinern des Brennmaterials habe er eine Axt, die er schon Tage zuvor in den Raum gebracht haben wollte, in der rechten Hand gehabt. Als er dann aus der Hocke aufstand, habe er einfach mit der stumpfen Seite des Werkzeugs auf die rechte Schläfe seiner Freundin eingeschlagen.

Daraufhin sei die Frau röchelnd zu Boden gefallen, woraufhin er nochmals zugeschlagen habe: "Ich habe sie aber nicht töten wollen", sagte der Angeklagte, "ich wollte nur, dass dieses Geräusch (das Röcheln, Anm.) aufhörte." Dann habe er ihr einen Polster bis zu 15 Minuten lang an das Gesicht gedrückt - solange, bis ihr Körper erschlaffte. Danach habe er das Opfer in eine Decke und ein Laken eingewickelt und die Axt vor das Haus gebracht. Den Leichnam und ein paar persönliche Dinge der Frau habe er in ein Auto gepackt und sei nach Wien gefahren.

Fast eine Woche lang habe er die Familie des Opfers mit Lügen im Unklaren lassen, wo die junge Frau denn geblieben war, gab der 26-Jährige zu.

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