Asylwerber beteuerte seine Unschuld - Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt.
Ein Schöffensenat am Landesgericht Salzburg ist heute, Mittwoch, mit der Frage konfrontiert worden, ob ein 22-Jähriger seine Freundin am 26. Oktober 2017 in Salzburg vergewaltigt hat. Laut Anklage hat der Asylwerber aus Syrien die Frau mit einem Messer bedroht und zum Beischlaf gezwungen. Zwei Wochen später soll er sie mit dem Umbringen bedroht haben, falls sie ihre Anzeige nicht zurückzieht.
Der Angeklagte zeigte sich zu den Vorwürfen der Vergewaltigung und schweren Nötigung - er soll auch den Bruder der Frau gefährlich bedroht haben - nicht geständig. Es habe zwar in der neunmonatigen Beziehung mehrmals Streit aus gegenseitiger Eifersucht gegeben, auch an jenem 26. Oktober, sagte der verheiratete, zweimal vorbestrafte Mann zur vorsitzenden Richterin Nicole Haberacker. Doch der Geschlechtsverkehr in dem Waldstück in Salzburg-Kasern sei einvernehmlich erfolgt, als Geste der Versöhnung.
Freundin belastet den Syrer schwer
Die Freundin hat den Syrer jedoch schwer belastet. Er habe ihr ein Messer vorgehalten und dieses zur Duldung des Beischlafes neben ihren Kopf fixiert, erklärte Staatsanwältin Barbara Fischer. "Die Frau hat eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Es handelt sich um eine schwere psychische Erkrankung, das ist eine schwere Körperverletzung." Der Anwalt der Freundin beantragte im Falle eines Schuldspruches vom Beschuldigten 4.500 Euro "für die physischen und psychischen Schmerzen" der Frau.
Verteidiger Johannes Koman betonte, der 22-Jährige werde sich in dem Prozess "in aller Offenheit und Ehrlichkeit" zu den Vorwürfen äußern. Er verwies auf einen versuchten Einbruchsdiebstahl in ein Blumengeschäft im Jänner 2017 in der Stadt Salzburg, den der Beschuldigte nun eingestehe. Vor der Polizei hatte er noch seine Unschuld beteuert. "Aus Angst, ins Gefängnis zu kommen und keinen Asylbescheid zu erhalten", begründete der Asylwerber die Falschaussage. "Ich wollte damals nur ein Düngemittel für eine Marihuana-Pflanze, ich war drogensüchtig." Nachdem er einen Stein gegen die Glasscheibe des Geschäfts geworfen habe, habe er aber beschlossen, doch nichts zu stehlen.
Zum Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt zeigte sich der Angeklagte tatsachengeständig. Er habe sich im März 2018 in der Justizanstalt Salzburg aus Verzweiflung das Leben nehmen wollen und sich mit einer Rasierklinge in den Arm geschnitten. Die Behandlung von einem Arzt habe er abgelehnt, deshalb habe er sich gegen das Fixieren der Justizwachebeamten gewehrt. "Ich entschuldige mich", sagte der Syrer. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.