Angriff mit Messer soll nur eine Drohung gewesen sein.
Wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes und der versuchten Nötigung hat sich am Dienstag ein Asylwerber aus Afghanistan am Landesgericht Salzburg vor einem Geschworenensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Ureutz verantworten müssen. Er wollte seinem Mitbewohner nur Angst einjagen, wies der Angeklagte die Vorwürfe zurück.
Der Afghane soll am 18. März dieses Jahres versucht haben, einem Mitbewohner in der Asylunterkunft in St. Michael im Lungau mit einem Küchenmesser in den Bauch zu stechen sowie ihn im Halsbereich zu verletzen. "Was hätte anderes herauskommen sollen, als dass der Angegriffene tödliche Verletzungen erleidet", fragte Staatsanwalt Marcus Neher in seinem Vortrag. Nur durch Glück habe das Opfer den Angriff abwehren und flüchten können. Der Angeklagte war damals alkoholisiert, weil er zuvor erfahren hatte, dass sein Onkel ums Leben gekommen sei.
"Wollte ihn nicht verletzen"
Schon Anfang März hatte er zwei Bewohner der Asylunterkunft unter Zuhilfenahme eines Messers aufgefordert, sein Zimmer zu verlassen. Dieser Vorfall wurde als versuchte Nötigung angeklagt. Er zeige, dass es ihm "offensichtlich nicht fremd ist, aggressiv zu sein und in alkoholisiertem Zustand zum Messer zu greifen", sagte der Staatsanwalt.
Bei seiner Einvernahme bei der Polizei am 19. März hatte der Beschuldigte erzählt, dass er einen Kriegsfilm angesehen und sich in diesen so hineinversetzt habe, dass es zu der Auseinandersetzung gekommen sei. Damals habe er gelogen, sagte der Angeklagte am Dienstag und schilderte eine neue Version: Er habe wegen der Trauer um seinen Onkel Wodka getrunken, es sei ihm sehr schlecht gegangen. Der Lärm seiner Mitbewohner habe ihn gestört. Deshalb habe er sie gebeten, leiser zu sein. Diese hätten nicht reagiert. Daraufhin habe er das Küchenmesser genommen und sei zu deren Zimmer gegangen. "Mir geht es schlecht, du sollst auf mich Rücksicht nehmen", habe er damals zum Opfer gesagt. "Ich wollte ihm nur Angst einjagen und ihn nicht verletzen", meinte der Angeklagte, der zugab, mit dem Messer gedroht zu haben. So habe er sich Respekt verschaffen wollen.
Geschichte erfunden
Verteidiger Maximilian Pira ließ den Vorwurf des Mordversuchs nicht gelten. Es habe sich um eine gefährliche Drohung gehandelt. "Es gibt keine Verletzung, keinen Stich, keinen Schnitt", bekräftigte er seine Einschätzung. Sein Mandant habe das Messer in Richtung seines Mitbewohners bewegt, aber nicht zugestochen.
"Warum haben Sie diese Geschichte nicht auch bei der Polizei erzählt?", wollte Richter Ureutz wissen. Er habe Angst gehabt und gedacht, dass er zehn oder 20 Jahre ins Gefängnis müsse. Deshalb habe er die Version mit dem Kriegsfilm erfunden.
Alter unklar
Unklar ist das genaue Alter des Angeklagten. Er sagte vor Gericht, dass er jetzt 18 Jahre alt sei. Den Tag und den Monat seiner Geburt kenne er nicht. In den Akten wird er mit dem Datum 1. Jänner 1998 geführt.
Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt.