Richter beschoss Diversionsangebot mit vorläufiger Einstellung des Strafverfahrens, die Angeklagte zeigte sich mit Zahlung von 1.000 Euro einverstanden.
Ein beleidigendes Posting auf der offiziellen Facebook-Seite von Bundeskanzler Sebastian Kurz hat für eine Salzburgerin am Montag ein gerichtliches Nachspiel gehabt. Die Kosmetikerin soll am 13. Dezember 2020 den Kanzler aus Frust wegen der Coronamaßnahmen als "armen Irren" bezeichnet und ihm "die Giftspritze" gewünscht haben. Die unbescholtene Frau entschuldigte sich für die Tat. Sie erhielt ein Diversionsangebot in Form einer Geldbuße von 1.000 Euro.
Falls die Angeklagte binnen sechs Monaten die Geldbuße zahlt, wird das Strafverfahren eingestellt, sagte Strafrichter Peter Egger. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Er kann noch eine Beschwerde gegen den Beschluss des Richters auf vorläufige Einstellung des Verfahrens einbringen.
Öffentliche Beleidigung
Laut Strafantrag hat die Beschuldigte folgendes gepostet: "Auf deine Adventwünsche ist keiner scharf du armer Irrer. Deine Auflagen für Weihnachten und Silvester kannst du dir auch irgendwohin schieben. Es nimmt dich keiner mehr für voll. Ich wünsche dir für Weihnachten die Giftspritze, dann haben wir das größte Virus los." Der Staatsanwalt warf der Frau aus dem Bezirk Zell am See das Strafdelikt der Beleidigung (Paragraf 115 StGB) vor, weil sie auf Facebook und damit öffentlich den Kanzler beschimpft habe.
Die selbstständige Unternehmerin erklärte, sie wisse heute gar nicht mehr, was sie an jenem Abend in der Runde von Frauen, bei der Gin Tonic und Sekt getrunken wurde, geschrieben habe. Es seien damals auch die Handys herumgereicht worden. Das Wort "Giftspritze" schreibe sie normalerweise nicht, das sei nicht ihre Art. Sie sei rauschig gewesen. "Ich trage für alles, was auf meinem Handy geschrieben wurde, die Verantwortung. Es tut mir leid", nahm sie Schuld auf sich.
Keine Corona-Hilfen
Wegen der Coronamaßnahmen habe sie damals tagelang Termine verschoben, und dann sei auch noch ihre Enkelin gestorben, schilderte die Angeklagte den Tränen nahe. Corona-Hilfen habe sie als selbstständige Kosmetikerin und "chinesische Medizinern" nicht erhalten. Ihr Verteidiger sagte, "da stehen Existenzen auf dem Spiel. Selbstständige waren sehr eingeschränkt, Menschen sind die Nerven durchgegangen."
Der Staatsanwalt gab zu bedenken, dass schon mehrere Anzeigen gegen die Frau wegen beleidigender E-Mails und Unmutsäußerungen gegen Regierungsmitglieder zurückgelegt worden waren. Der Richter redete der Frau ins Gewissen und betonte, dass es in einer Demokratie zwar eine Meinungsfreiheit gebe, man aber niemanden den Tod wünschen dürfe. Das Strafdelikt der "Beleidigung" ist laut dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen zu bestrafen.