Wegen Handels mit großen Mengen an Drogen ist am Landesgericht Salzburg am Donnerstagnachmittag ein mittlerweile 40-jähriger Kroate von einem Schöffensenat zu sieben Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden.
Laut Anklage soll der Mann im Tennengau zumindest zwölf Kilogramm Kokain und 26 Kilo Marihuana an 80 Abnehmer verkauft haben. Der Beschuldigte hatte sich zum Teil geständig gezeigt.
Der zuletzt im Bezirk Hallein wohnende Kroate wurde im Februar 2019 festgenommen. Seither befindet er sich in Haft. Er war bereits im April 2018 am Landesgericht Salzburg wegen Drogenhandels zu zwölf Monaten teilbedingter Haft, davon acht Monate bedingt, verurteilt worden. Zweieinhalb Monate später soll er laut dem Staatsanwalt wieder begonnen haben, schwerpunktmäßig Kokain zu verkaufen. Der Reinheitsgehalt der Drogen sei überdurchschnittlich hoch gewesen.
Von den 80 vorgeworfenen Fakten bekannte sich der Angeklagte zu 24 Fakten für schuldig, ebenfalls zum Eigenkonsum von Drogen. Das Gericht fällte über rund 20 Fakten einen Freispruch. Die offene bedingte Haftstrafe von acht Monaten aus der Verurteilung vom Jahr 2018 wurde laut Gerichtssprecher Peter Egger widerrufen.
Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt und der Verteidiger Kurt Jelinek keine Erklärung dazu abgegeben haben. Jelinek hatte bei dem im Juli 2020 gestarteten Prozess kritisiert, dass das Ermittlungsverfahren "zu lange gedauert hat".