Zwei Ex-Soldaten standen am Donnerstag in Salzburg wegen Wiederbetätigung vor Gericht: Einer erhielt eine Haftstrafe.
Im Prozess gegen zwei ehemalige Rekruten, die in der Salzburger Schwarzenbergkaserne Videos mit rechtsextremen Inhalt gedreht und an Kameraden weitergeleitet haben sollen ist am Donnerstag Abend am Landesgericht Salzburg ein Urteil gesprochen worden. Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz erhielt der 20-jährige Erstangeklagte eine nicht rechtskräftige Zusatzfreiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung. Der 21-jährige Zweitangeklagte wurde rechtskräftig freigesprochen.
Den Schuldspruch für den Erstangeklagten trafen die acht Geschworenen einstimmig. Die Zusatzfreiheitsstrafe erfolgte unter Bedachtnahme auf ein Urteil von vier Monaten bedingt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.
Der Freispruch für den Zweitangeklagten erfolgte knapp: Vier Laienrichter stimmten für einen Schuldspruch, vier dagegen. In diesem Fall überwiegen die Gegenstimmen.