Aufregung an Juridischer Fakultät: Lösungen auf Klausurbögen erkennbar
An der Universität Salzburg ist nun 106 Studierenden eine schriftliche Prüfung aberkannt worden. Wie "ORF Salzburg" am Dienstag berichtetet, sind bei einer Fachprüfung in Europarecht an der Juridischen Fakultät am 28. Februar die anzukreuzenden richtigen Antworten auf den Klausurbögen mehr oder weniger stark durch hellere und dunklere Farben erkennbar gewesen.
Wegen des ungewöhnlich hohen Anteils an fehlerfreien Prüfungen vermuteten die Professoren offenbar zunächst einen unerlaubten Zugriff auf die Computer, bis sich der wahre Grund für das gute Gesamtergebnis herausstellte. Die Uni informierte die Studierenden darauf per E-Mail über den Fauxpas und sprach von einem bedauerlichen Fehler. Weil so aber keine validen Prüfungsergebnisse hätten festgestellt werden können, seien keine Noten freigegeben oder eingetragen worden. "Prüfungstechnisch sind alle Studierenden so gestellt, als wären sie nicht angetreten", hieß es in dem Schreiben.
Empörung
Die Empörung bei den betroffenen Studierenden ist groß. "Es sind bei der Konzeption der Prüfung Fehler passiert, die nicht den Studierenden anzulasten sind, die aber negative Konsequenzen haben können", sagte Tobias Neugebauer, Vorsitzender der Fakultätsvertretung der juridischen Fakultät in der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH), zur APA.
"Einige Studierende haben sich Urlaubstage für die Prüfung oder das Lernen genommen, weil sie nebenbei berufstätig sind. Bei anderen besteht die Gefahr, dass sie den Anspruch auf Studienbeihilfe verlieren oder noch einmal den Studienbeitrag bezahlten müssen, weil sie einen Abschnitt nicht rechtzeitig fertig bekommen", erklärte Neugebauer. Die ÖH habe darum einen Anwalt eingeschaltet. "Geprüft wird eine Amtshaftung für die durch die Uni verursachten zivilrechtlichen Schäden. Hier geht es etwa um Anreisekosten zur Prüfung oder entgangene Studienbeihilfe. Ob man die Uni zu einer Neu-Beurteilung der Klausur bringen kann, wird wohl schwieriger, aber auch das wird geprüft", betonte Neugebauer.
Der zuständige Vizerektor Erich Müller verteidigte hingegen die Aberkennung der Prüfung: "Bei 30 Prozent aller Prüfungen hat es extrem gute Leistungen gegeben. Das ist weit über dem Durchschnitt. So mussten wir davon ausgehen, dass demnach ein faires und korrektes Benoten nicht mehr möglich gewesen wäre", sagte er gegenüber dem ORF.
Am Mittwoch könnte es noch einmal ein Gespräch zwischen Vizerektor, der Rechtsabteilung und dem Prüfer geben, heißt es aus Kreisen der Universität. Fixiert sei der Termin aber noch nicht. Im schlimmsten Fall müssen sich die Studierenden wenigstens nicht lange auf eine neue Chance gedulden: Die nächste Prüfung aus Europarecht findet zwischen 23. und 29. April statt.