Für die zwischen Salzburg und Kärnten gelegene Großglockner Hochalpenstraße beginnt ab heute wieder die Wintersperre.
Von Westen her hält in den kommenden Tagen Winterwetter Einzug in Österreich. In der Westhälfte des Landes regnet es bereits ab den frühen Morgenstunden. Tagsüber greifen die Niederschläge rasch auch auf das übrige Bundesgebiet über. Die Schneefallgrenze sinkt im Tagesverlauf im Westen gegen 1000 Meter, im Osten und Süden vorerst lediglich auf rund 1.800 Meter Seehöhe.
Zur detaillierten Wetterprognose
Am Donnerstag wird es noch ungastlicher: Die Schneefallgrenze sinkt im Westen und Norden auf 1000 Meter bis 700 Meter herab, im Süden und Osten liegt sie zwischen 1100 Meter und 1600 Meter Seehöhe. Der Wind weht schwach aus West bis Nord. Frühtemperaturen 1 bis 8 Grad, Höchsttemperaturen 4 bis 10 Grad.
Besserung für das Wochenende verheißt bereits der Freitag, denn da dürfte die Front langsam nach Osten weiterziehen, die Regenschauer sollten also langsam abklingen. Am Samstag und Sonntag scheint im Western überwiegend die Sonne, während sich im Süden zähe Nebelfelder festsetzen. Wettermäßig benachteiligt ist hingegen der Osten, wo immer wieder Wolkenfelder durchziehen. In manchen Tälern kann es in der Früh sogar frostig werden, tagsüber steigen die Werte auf bis zu 14 Grad.
Sperre der Großglockner Hochalpenstraße
Der
herannahende Wintereinbruch und noch notwendige Einwinterungsarbeiten
erforderten die frühzeitige Schließung der Hochalpenstraße. Der
Durchschnittszeitpunkt für die Wintersperre im Mehrjahresvergleich liegt
zirka eine Woche früher, so die Großglockner Hochalpenstraßen AG.
Im Frühjahr werden dann wieder tonnenschwere Rotationsschneepflüge im Einsatz sein, um in wenigen Wochen bis zu 800.000 Kubikmeter Schnee von der Straße zu entfernen. Voraussichtlich ab Anfang Mai 2009 - je nach Wetter - ist die 48 Kilometer lange Hochalpenstraße, die in das Herz des Nationalparks Hohe Tauern direkt zum höchsten Berg Österreichs, dem Großglockner (3.798 Meter) führt, wieder befahrbar.
Winterreifenpflicht
Wenn die durchschnittliche Tagestemperatur
auf Plus Sieben Grad Celsius sinkt oder darunter, sollte man nur mehr mit
Winterreifen unterwegs sein.
Der ARBÖ gibt Antwort auf alle Fragen zur Winterreifenpflicht
- Darf ich vom 1. Nov. bis 15. April generell keine Sommerreifen verwenden?
Winterreifenpflicht besteht für Pkw, Kombi und Lkw bis 3,5 Tonnen nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen. Lässt man das Fahrzeug über den Winter generell stehen, so muss man ebenfalls keine Winterreifen aufziehen.
- Darf ich meinen Pkw mit Ganzjahresreifen vom 1. Nov. bis 15. April
fahren?
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnisse dürfen nur Schnee- und Matschreifen oder Schnee-, Matsch- und Eisreifen montiert sein, wobei die Mindestprofiltiefe bei Radialreifen 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm beträgt.
- Welche Bereifung muss ein Anhänger haben?
Ist das Zugfahrzeug mit Winterreifen ausgestattet, ist die Rechtslage betreffend die Verwendung von Winter- oder Ganzjahresreifen auch am Anhänger nicht eindeutig, jedoch vom ARBÖ dringend empfohlen. Ist das Zugfahrzeug mit Spikereifen ausgestattet, sind am Anhänger Spikereifen vorgeschrieben.
- Wann muss ich Schneeketten an meinem Pkw montieren?
Bei mittels Gebotszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" angeordneter Schneekettenpflicht müssen alle Kraftfahrzeuge, die diese Straße benützen, an mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge bereits mit Winterreifen ausgestattet sind. Fahrzeuge mit Spikesreifen, sowie Allradfahrzeuge können davon jedoch ausgenommen sein, sofern dies angeschrieben ist.
- Darf ich den ganzen Winter über mit Schneeketten fahren, sofern Schnee
liegt?
Fahren mit Schneeketten ist nur erlaubt, wenn die Straße von einer ununterbrochenen oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, oder auf Grund des Gebotszeichens "Schneeketten vorgeschrieben" ist. Willkürlich darf man die Ketten nicht anlegen.