In Salzburg ist einem Akademiker der Doktortitel aberkannt worden, weil er über 90 % seiner Dissertation abgeschrieben haben soll.
Es ist dies bereits der dritte Plagiatsfall in der Mozartstadt, der mit dem Verlust des akademischen Grades bestraft wurde, so die "Salzburger Nachrichten".
Wiener Jurist erstattete Anzeige
Der Deutschitaliener hatte 1998
seine Doktorarbeit zur "Entwicklung des italienischen Familienrechts"
eingereicht. Ein Wiener Jurist erstattete im Vorjahr wegen des Verdachts
eines Plagiats Anzeige, woraufhin die Universität Salzburg ein Verfahren zur
Überprüfung der Arbeit einleitete. Dabei stellte sich heraus, dass der
Akademiker wesentliche Teile von einem 1978 erschienenen Buch über das
italienische Familienrecht abgeschrieben hat.
Keine Quelle, wörtliches Abschreiben
Im Dezember 2007 wurde
dem Mann schließlich der Doktortitel aberkannt. Der Jurist habe viele
Wendungen wörtlich abgeschrieben, ohne seine Quelle zu erwähnen, hieß es in
der Begründung. Er habe diese Quelle bewusst verschwiegen und damit die
Gutachter getäuscht. Zudem kam eine externe Gutachterin zum Schluss, dass
mehr als 90 Prozent der Doktorarbeit nicht vom Autor stammten.
Beschwerde abgeblitzt
Der Jurist legte daraufhin Beschwerde beim
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein. Das Höchstgericht wies die Beschwerde
aber nun als unbegründet ab. Die Universität habe den "Tatbestand des
Erschleichens der positiven Beurteilung der Dissertation" zu Recht als
erfüllt angesehen, urteilte der VwGH.
Von ausländischer Literatur bedient
Der Jurist arbeitet
heute als "Magister" in Bayern. Zur Aberkennung des Doktortitels wollte er
sich nicht äußern. Der zuständige Vizerektor Rudolf Mosler sagte, der Autor
sei deshalb so lange nicht aufgeflogen, weil er von ausländischer Literatur
abgeschrieben habe. "Es ist bei den Juristen eher außergewöhnlich, dass sich
jemand mit italienischem Familienrecht beschäftigt.
Bisher drei Titel aberkannt
An der Salzburger Universität liefen
in den vergangenen zwei Jahren zehn Plagiatsverfahren. Drei Titel wurden
bislang aberkannt: ein Bachelor-, ein Magister- und zuletzt der Doktortitel.
Ein weiteres Verfahren zur Prüfung einer Doktorarbeit läuft. "Viele Fälle
werden mittlerweile schon erkannt, bevor eine Arbeit abgegeben wird", sagt
Mosler. "Das dürfte an der besseren Betreuung, der höheren Sensibilität für
Plagiate und am Einsatz einer Plagiatserkennungs-Software liegen."