Urteil

Sex-Erpressung: Ex-Pfleger von Gut-Aiderbichl-Gründer verurteilt

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Der 44-Jährige drohte, intime Fotos vom pflegebedürftigen Michael Aufhauser zu verbreiten.

Ein früherer Pfleger des vor zwei Jahren schwer erkrankten Gut-Aiderbichl-Gründers Michael Aufhauser ist am Mittwoch am Landesgericht Salzburg wegen versuchter Erpressung zu einer bedingten 20-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Der 44-jährige Kroate soll Geld gefordert haben, ansonsten werde er intime Fotos vom pflegebedürftigen Aufhauser veröffentlichen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag am 29. März 2017 beteuert, den Erpresserbrief nicht verfasst zu haben. Richterin Katrin Pernestetter sah heute jedoch ausreichend Beweise, dass der Kroate die Tat begangen hat. Dieser habe neben einer Reihe von SMS, die er während eines Heimaturlaubes an Aiderbichl-Geschäftsführer Dieter Ehrengruber schrieb, auch den einseitigen Brief am Computer verfasst, ausgedruckt und mit drei Seiten Fotos verschickt. "Der Angeklagte war in Geldnot und wollte ein Darlehen von Ehrengruber, das er nicht bekommen hat."

Handgeschriebener Brief

Der 44-Jährige hatte zwar zugegeben, einen Brief geschickt zu haben, er habe diesen aber handschriftlich verfasst. Ehrengruber habe das Schreiben ausgetauscht, um ihn loszuwerden. "Dafür hätte es einfachere Möglichkeiten gegeben", sagte die Richterin heute. Verteidiger Kurt Jelinek vermutete am Mittwoch, dass der Pfleger möglicherweise ein zu gutes Naheverhältnis zu Aufhauser entwickelte, was Ehrengruber missfallen habe. Der Angeklagte hatte behauptet, Aufhauser habe ihm während eines Klinik-Aufenthaltes einen Anteil seines Vermögens und ein Auto versprochen.

Zugleich betonte Jelinek erneut, dass sich die SMS-Nachrichten und der Erpresserbrief sprachlich nicht decken. Der Brief enthalte weniger Rechtschreibfehler und eine gewähltere Formulierung. Pernestetter sah darin keinen Widerspruch. Der Prozess habe gezeigt, dass der Angeklagte über gute Deutschkenntnisse verfüge. "Er hätte auch die Möglichkeit gehabt, den Brief mit Unterstützung oder Übersetzer im Internet zu verfassen." Den Vorwurf, Ehrengruber habe ihm Geld für sexuelle Handlungen an Aufhauser geboten, habe der Angeklagte schon am ersten Prozesstag abgeschwächt.

Der Kroate nahm sich nach dem Schuldspruch Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der 44-Jährige hatte Michael Aufhauser von Dezember 2015 bis Juli 2016 gepflegt. Im September 2016 soll er dann den Brief verschickt haben, in dem er Ehrengruber drohte, intime Fotos von Aufhauser an Journalisten zu übermitteln. Das Schreiben enthielt keine konkrete Geldsumme, forderte aber eine "angemessene Entschädigung". Aufhauser hatte am 28. Mai 2015 einen Aorta-Riss und in der Folge mehrere Schlaganfälle erlitten. Er ist seitdem ein Pflegefall, sein Gesundheitszustand soll sich zuletzt etwas gebessert haben.

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