Ein Wiener Anwalt stellt deshalb einen Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren.
Es gebe Anzeichen dafür, dass die Republik Österreich versuche, dass es zu einer Verjährung der Wiederaufnahme des Kaprun-Strafverfahrens kommt. Diese Befürchtung hegt der Wiener Opferanwalt Gerhard Podovsovnik, der deshalb beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg einen "Antrag auf beschleunigtes Verfahren" gestellt hat. Die Anzeige der beiden deutschen Sachverständigen Hans-Joachim Keim und Bernhard Schrettenbrunner der WTW Services gegen die Gutachter im Strafverfahren liege nun im Justizministerium und drohe dort "zu verstauben".
Da aufgrund der vorliegenden Gutachten nach Ansicht der beiden Sachverständigen mittlerweile der "Staatsbetrug" nachgewiesen sei, werde nun seitens der Republik Österreich versucht, "die absolute Verjährung der Strafbarkeit" zu erreichen. Vom Justizministerium sei bereits in einem Zeitungsartikel vom 6.8.2009 mitgeteilt worden, "dass die Republik Österreich kein Interesse an der Wiedereröffnung der Verfahren hat", führte Podovsovnik aus. Wesentliche Aktenbestandteile (eine 250-seitige Stellungnahme eines Gutachters, Anm.) würden dem einschreitenden Rechtsanwalt durch die Staatsanwaltschaft trotz mehrmaliger Urgenz vorenthalten.
Unabhängig von der Frage, ob die Republik Österreich nunmehr die Wiederaufnahme der beiden Strafverfahren genehmige oder nicht, könne und müsse es beim EGMR zu einer Verurteilung der Republik Österreich und auch zur Zahlung eines angemessenen Schadenersatzes der schwer betroffenen Privatbeteiligten kommen, so der Anwalt. "Diese wurden ja durch die jahrelangen Verzögerungen geradezu in einem Zermürbungsfeldzug selbst zu Opfern gemacht", weil sie nunmehr, nach mehr als neun Jahren nach dem eigentlichen Unglück, "noch keinen Schuldigen für die technisch sehr wohl vermeidbare Katastrophe haben".