Neun Monate nach Vergleich wurde neue Klage in den USA eingebracht.
Die Gletscherbahnkatastrophe von Kaprun mit 155 Toten im Jahr 2000 könnte nun ein weiteres gerichtliches Nachspiel haben. Obwohl im Vorjahr über Vermittlung einer "Versöhnungskommission" ein außergerichtlicher Vergleich mit 451 Angehörigen der Opfer erzielt wurde, drohen etwa 40 Hinterbliebene aus Japan, Holland und Deutschland mit einem Prozess in den USA. Wie Medien berichten, wurde am 27. Februar eine Schadenersatzklage bei einem New Yorker Gericht eingebracht.
Schadenersatzklage
Die Klage richtet sich gegen die
Gletscherbahnen Kaprun (GBK), gegen die Republik und gegen alle Firmen, die
mit Bau und Betrieb der Gletscherbahn zu tun hatten.
Zwei Anklagepunkte
Nach Angaben des Wiener Anwalts Gerhard
Podovsovnik fußt die Klage auf zwei Standbeinen: Erstens auf dem
Ermittlungsverfahren gegen vier Gutachter im Kaprun-Prozess, denen von einem
deutschen Sachverständigen die Erstellung einer falschen Expertise
vorgeworfen wird. Zweitens auf der Anordnung eines US-Gerichts, Beweismittel
nicht zu vernichten, so lange ein Verfahren anhängig ist. Der Unglückszug
sei allerdings bereits verschrotet worden, obwohl die Berufung gegen eine
2007 erfolgte Klags-Abweisung in den USA noch laufe, so Podovsovnik.
Beim Brand in der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn in Kaprun waren am 11. November 2000 155 Menschen ums Leben gekommen. Im anschließenden Gerichtsverfahren wurde als Brandursache ein technisches Gebrechen im Heizstrahler des Führerstandes festgestellt. Schuldige wurden nicht gefunden. Mehr als sieben Jahre nach der Katastrophe kam im Juni 2008 ein Vergleich mit 451 Hinterbliebenen zustande: Ihnen wurden 13,9 Mio. Euro Schadenersatz zugesprochen, die zu je einem Drittel von der GBK, der Republik und der Generali Versicherung aufgebracht wurden. |