In den USA

Kaprun-Hinterbliebene klagen Republik

Kaprun
© APA/ROBERT JAEGER

Neun Monate nach Vergleich wurde neue Klage in den USA eingebracht.

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Die Gletscherbahnkatastrophe von Kaprun mit 155 Toten im Jahr 2000 könnte nun ein weiteres gerichtliches Nachspiel haben. Obwohl im Vorjahr über Vermittlung einer "Versöhnungskommission" ein außergerichtlicher Vergleich mit 451 Angehörigen der Opfer erzielt wurde, drohen etwa 40 Hinterbliebene aus Japan, Holland und Deutschland mit einem Prozess in den USA. Wie Medien berichten, wurde am 27. Februar eine Schadenersatzklage bei einem New Yorker Gericht eingebracht.

Schadenersatzklage
Die Klage richtet sich gegen die Gletscherbahnen Kaprun (GBK), gegen die Republik und gegen alle Firmen, die mit Bau und Betrieb der Gletscherbahn zu tun hatten.

Zwei Anklagepunkte
Nach Angaben des Wiener Anwalts Gerhard Podovsovnik fußt die Klage auf zwei Standbeinen: Erstens auf dem Ermittlungsverfahren gegen vier Gutachter im Kaprun-Prozess, denen von einem deutschen Sachverständigen die Erstellung einer falschen Expertise vorgeworfen wird. Zweitens auf der Anordnung eines US-Gerichts, Beweismittel nicht zu vernichten, so lange ein Verfahren anhängig ist. Der Unglückszug sei allerdings bereits verschrotet worden, obwohl die Berufung gegen eine 2007 erfolgte Klags-Abweisung in den USA noch laufe, so Podovsovnik.

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