Urteil nicht rechtskräftig

Vorgesetzter soll Arbeiterin vergewaltigt haben: Acht Jahre Haft

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Der 55-jährige Angeklagte beteuerte beim Prozess in Salzburg seine Unschuld - das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Salzburger ist am Mittwoch bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung zu acht Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt worden. Der 55-Jährige soll in einer Fabrik im Land Salzburg als Vorgesetzter eine Mitarbeiterin von 2015 bis 2018 mindestens zweimal vergewaltigt, zudem mehrmals sexuell bedrängt und genötigt haben. Der bisher unbescholtene Mann beteuerte seine Unschuld.

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