Als Zusatzstrafe zu 16,5 Jahren wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.
Weil er in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt einem jüngeren Mithäftling mit einer Hantel-Scheibe den Schädel eingeschlagen hatte, ist der amtsbekannte Gewalttäter Sandor Z. am Mittwoch im Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Das Gericht, das bei der Strafbemessung auf eine bereits rechtskräftige Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren Bedacht zu nehmen hatte, verhängte eine Zusatzstrafe von 18 Monaten. Der 45-Jährige hat damit im Falle der Rechtskraft insgesamt 18 Jahre zu verbüßen.
Während Sandor Z. die Entscheidung akzeptierte, erbat Staatsanwalt Stephan Wehrberger Bedenkzeit. Er hatte die Gewalttat ursprünglich als versuchten Mord angeklagt.
Zellengenossen baten kurz vor Attacke um getrennte Zellen
Der gebürtige Ungar hatte in der Nacht auf den 31. August 2011 in einer Zwei-Mann-Zelle der JA Josefstadt seinen zum Tatzeitpunkt 22 Jahre alten Zellengenossen attackiert - wenige Stunden, nachdem die beiden über die Notruftaste zwei Justizwachebeamte in ihren Haftraum hatten kommen lassen und um separate Zellen baten.
"Sie haben uns gesagt, dass sie sich nicht mehr vertragen", berichtete eine Beamtin dem Schwurgericht (Vorsitz: Sonja Weis). Da es bereits knapp vor 20.00 Uhr war, wurden die Häftlinge vertröstet: "Wir haben sie gefragt, ob sie es bis in die Früh schaffen. Sie waren beide damit einverstanden, dass wir in der Früh mit dem Stock-Chef reden und sie verlegt werden."
Bevor der Morgen graute - nämlich knapp nach 1.00 Uhr - standen neuerlich mehrere Justizwachebeamte und ein Anstaltsarzt in der Zelle C3/332. Diesmal lag der 22-Jährige mit zerschmettertem Schädel und ohne Bewusstsein in seinem Blut. Sandor Z. befand sich mehrere Meter von ihm entfernt in seitlicher Rückenlage am Boden. In seinem Bauch steckte ein Messer.
Laut Anklage soll der 45-Jährige in einem Streit seinem Zellengenossen das Gewicht einer Langhantel - eine Metallscheibe mit einem Durchmesser von acht Zentimeter - gegen die linke Schädelhälfte gedroschen haben. Sandor S. saß zum Tatzeitpunkt infolge eines Mordversuch-Verfahrens - er hatte in der Silvesternacht 2009/10 vor einem Lokal mehrere Männer mit einem Messer attackiert und einem von ihnen einen lebensgefährlichen Lungenstich versetzt - in U-Haft und war in erster Instanz zu 17 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er dürfte seine Anspannung ob der ihm drohenden langjährigen Haft an seinem Mitgefangenen abreagiert haben.
Die vom Erstgericht ausgesprochene Strafe wurde im Rechtsmittelverfahren auf 16,5 Jahre reduziert, die Sandor Z. in der Justizvollzugsanstalt Garsten verbüßt. In Bezug auf die Attacke in der JA Josefstadt behauptete er in der heutigen Verhandlung, in Notwehr gehandelt zu haben. Der Jüngere habe ihn mitten in der Nacht mit einem Brotmesser attackiert, nachdem er von diesem schon zuvor gewürgt und geschlagen worden sei: "Er hat mich niedergedrückt und hat mich gestochen." Er habe am Boden liegend nach hinten gegriffen, eine Hantel-Scheibe zu fassen bekommen und zugeschlagen.
Sowohl der mittlerweile 24-Jährige, der seinerzeit wegen gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls in U-Haft gelandet war und sich inzwischen wieder auf freiem Fuß befindet, als auch ein DNA-Gutachten widersprachen dieser Darstellung. Am Griff und auf der Klinge des Messers fanden sich ausschließlich genetische Spuren des 45-Jährigen. Dagegen konnten keine Merkmale des angeblichen Angreifers entdeckt werden, was den Schluss nahe legt, dass sich Sandor Z. die Verletzung - laut Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich eine oberflächliche Stichwunde, die den Bauchraum nicht eröffnete - selbst zugefügt haben dürfte, um - so zumindest der Anschein - nachträglich eine Notwehr-Situation zu suggerieren.
Der lebensgefährlich verletzte jüngere Mann konnte dank mehrerer Operationen gerettet werden. Infolge der erlittenen Hirnverletzungen treten bei dem 24-Jährigen seither aber epileptische Anfälle auf, was die Gerichtsmedizinerin kausal auf die inkriminierte Gewalttat zurückführte. Ob dieser je wieder in seinem angestammten Beruf als Kellner arbeiten könne, sei fraglich, zumal ihm erst vor wenigen Wochen die rechte Schädeldecke wieder eingesetzt worden sei, erläuterte Friedrich.
Trainingsraum wurde aus Platznot zur Zelle
Mit welcher Scheibe der 24-Jährige attackiert wurde, konnte die Sachverständige nicht klären. Aus unverständlichen Gründen hatte man in der JA Josefstadt die blutverschmierte Scheibe nicht beschlagnahmt, so dass sich die Tatwaffe nicht mehr feststellen ließ. Überhaupt warf das Verfahren kein besonders gutes Licht auf die JA Josefstadt, die erst im vergangenen Sommer ins Gerede gekommen war, als in der Jugendabteilung ein 14-Jähriger von Mitgefangenen vergewaltigt wurde. Ausgerechnet in der Zelle des mehrfach vorbestraften Gewalttäters Sandor Z. - er war erstmals 2006 wegen schwerer Körperverletzung verurteilt worden - hatte man kistenweise Hantelstangen und teilweise mehrere Kilogramm schwere Gewichte gelagert, die allesamt als Schlag- oder Hieb-Waffen geeignet waren.
Grund: Infolge Platzmangels war ein angrenzender Trainingsraum in eine Zelle "rückverwandelt" worden. Die Trainingsgeräte stellte man "aus logistischen Gründen" - so die Erklärung eines als Zeugen vernommenen Justizwachebeamten - einfach zu Sandor Z. in die Zelle. "Alle Achtung", kommentierte der beisitzende Richter Norbert Gerstberger diese Vorgangsweise, "das reicht für mehrere Morde".