Fahrlässige Tötung

Schuldsprüche nach tödl. Volksschulausflug

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Der Unfalllenker und die Lehrerin wurdenn zu bedingten Geldstrafen verurteilt

Mit zwei Schuldsprüchen hat am Mittwoch der Prozess nach einem tragischen Verkehrsunfall bei einem Schulausflug in Tirol geendet, bei dem 2009 ein Sechsjähriger vor den Augen seiner Mitschüler getötet worden war. Der Unfalllenker wurde am Bezirksgericht Schwaz wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 5.400 Euro, die Volksschullehrerin zu 3.360 Euro verurteilt, jeweils bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. Beide Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwalt als auch die Verteidiger gaben keine Erklärung ab.

"Sie haben das Fahrzeug nicht angehalten, obwohl sie die Gefahr erkannt haben", sagte Richterin Elisabeth Walch in Richtung des 45-jährigen Lkw-Lenkers. In dieser Situation hätten sie die Schüler passieren lassen müssen und erst dann die Fahrt fortsetzen dürfen. Die Volksschullehrerin habe aus Sicht der Richterin ihre Aufsichtspflicht verletzt. Die 43-Jährige hätte die Schüler auffordern müssen, zu ihr zu kommen. Stattdessen habe sie darauf vertraut, dass sie ruhig stehen bleiben würden. Das könne man von Sechsjährigen aber nicht notwendigerweise annehmen, argumentierte die Richterin.

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