Kindesmissbrauch

Sieben Jahre für Salzburger "Guru"

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Ein 65-jähriger Mann aus St. Pölten (NÖ) soll seine zwei Töchter zehn Jahre lang sexuell missbraucht haben. Jetzt wurde er zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Der 65-jährige Angeklagte wird in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen.

Berufung eingelegt
Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil fällte das Schwurgericht (Vorsitz: Richterin Ilona Mozes) im Sinne der Anklage nach Stunden langer Beratung einstimmig. Lediglich die Delikte Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses wurden dem Guru nicht angelastet.

Der Esoteriker habe Kinderseelen in einer Art verführt, die perfider nicht sein könne, erklärte Staatsanwältin Barbara Feichtinger am Dienstag zu Prozessbeginn. "Er hat seine Vaterrolle ausgenützt und schwerste Schäden bei den Mädchen angerichtet."

"Aufklärungshilfen"
Doch der Vater von insgesamt acht Kindern meinte, er sei "kein Triebmensch" und habe die "natürlichen Stütz- und Aufklärungshilfen" ohne Betonung auf das Sexuelle fünf bis sechs Mal bei den Kindern angewandt. Sein Verteidiger Wolfgang Maria Paumgartner ergänzte, dass sein Mandant die Mädchen "nach bestem Wissen und Gewissen aufklären wollte".

Nicht geständig
Mit der älteren der beiden Töchter soll der "Guru" im Jahr 1995 - sie war damals 13 Jahre alt - geschlechtlich verkehrt haben. Zu diesem Vorwurf zeigte sich der gebürtige Niederösterreicher nicht geständig. Laut Gutachter habe das Mädchen eine posttraumatische Belastungsstörung, deren Ausprägungsgrad als schwere Körperverletzung zu werten sei. Bei dem jüngeren Kind sei eine mittelgradige Störungssymptomatik aufgetreten.

Teilschmerzensgeld für Opfer
Wegen der Gefahr, dass sich der Angeklagte - er trat in den vergangenen Jahren mit weißen, fliegenden Gewändern und einem langen, weißen "Rauschebart" als Seelenheiler auf - weitere Kinder missbrauche, hatte die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in eine Anstalt beantragt. Den zwei Opfern wurde ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 12.100 Euro und 5.000 Euro zuerkannt.

Vorwürfe zurückgeworfen
"Ich kann nicht etwas zugeben, was nicht stattgefunden hat", wies der Angeklagte alle Missbrauchsvorwürfe zurück.

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