Ein 65-jähriger Mann aus St. Pölten (NÖ) soll seine zwei Töchter zehn Jahre lang sexuell missbraucht haben. Jetzt wurde er zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Der 65-jährige Angeklagte wird in eine Anstalt für geistig abnorme, aber zurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen.
Berufung eingelegt
Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Die
Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, die
Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil fällte das
Schwurgericht (Vorsitz: Richterin Ilona Mozes) im Sinne der Anklage nach
Stunden langer Beratung einstimmig. Lediglich die Delikte Blutschande und
Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses wurden dem Guru nicht angelastet.
Der Esoteriker habe Kinderseelen in einer Art verführt, die perfider nicht sein könne, erklärte Staatsanwältin Barbara Feichtinger am Dienstag zu Prozessbeginn. "Er hat seine Vaterrolle ausgenützt und schwerste Schäden bei den Mädchen angerichtet."
"Aufklärungshilfen"
Doch der Vater von insgesamt
acht Kindern meinte, er sei "kein Triebmensch" und habe die "natürlichen
Stütz- und Aufklärungshilfen" ohne Betonung auf das Sexuelle fünf bis sechs
Mal bei den Kindern angewandt. Sein Verteidiger Wolfgang Maria Paumgartner
ergänzte, dass sein Mandant die Mädchen "nach bestem Wissen und Gewissen
aufklären wollte".
Nicht geständig
Mit der älteren der beiden Töchter soll der
"Guru" im Jahr 1995 - sie war damals 13 Jahre alt - geschlechtlich verkehrt
haben. Zu diesem Vorwurf zeigte sich der gebürtige Niederösterreicher nicht
geständig. Laut Gutachter habe das Mädchen eine posttraumatische
Belastungsstörung, deren Ausprägungsgrad als schwere Körperverletzung zu
werten sei. Bei dem jüngeren Kind sei eine mittelgradige Störungssymptomatik
aufgetreten.
Teilschmerzensgeld für Opfer
Wegen der Gefahr, dass sich der
Angeklagte - er trat in den vergangenen Jahren mit weißen, fliegenden
Gewändern und einem langen, weißen "Rauschebart" als Seelenheiler auf -
weitere Kinder missbrauche, hatte die Staatsanwaltschaft eine Einweisung in
eine Anstalt beantragt. Den zwei Opfern wurde ein Teilschmerzensgeld in der
Höhe von 12.100 Euro und 5.000 Euro zuerkannt.
Vorwürfe zurückgeworfen
"Ich kann nicht etwas
zugeben, was nicht stattgefunden hat", wies der Angeklagte alle
Missbrauchsvorwürfe zurück.