Der Mann hatte auch Bekannten hohe Beträge herausgelockt.
Wegen Veruntreuung und gewerbsmäßigen schweren Betrugs ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 52-jähriger Bundesheer-Angehöriger zu zwölf Monaten Haft, davon drei Monate unbedingt, verurteilt worden. Der Mann hatte Geld seines Sparvereins abgezweigt und Bekannten hohe Beträge herausgelockt.
Die Methoden, wie der Kärntner an Geld kam, waren vielfältig: Als Kassier eines Sparvereins mit 86 Mitgliedern war er dafür zuständig, die Einlagen zur Bank zu bringen, 56.000 Euro steckte er aber in die eigene Tasche. Außerdem löste er ein Sparbuch auf, auf dem 4.700 Euro lagen - Einnahmen einer Labestation bei einer Sportveranstaltung, die dem Angeklagten und Bekannten von ihm gehörten. Schließlich lockte der 52-Jährige einem Bekannten und seiner ehemaligen Freundin, mit der er eine Wochenendbeziehung führte, Geld heraus. Mehr als 90.000 Euro lieh er sich aus, von denen er aber nur einen Teil zurückzahlte. Allein bei seiner Exfreundin hatte der Angeklagte bis zum Prozess noch 43.000 Euro offen.
Lügengebäude
Um zu bekräftigen, dass er das geliehene Geld auch wieder zurückzahlen könne, fälschte der Mann E-Mails und eine Auftragsbestätigung einer Bank. "Wenn ich nicht davon ausgegangen wäre, dass er mir das Geld zurückzahlen kann, hätte ich ihm das nie geliehen", sagt die Exfreundin des Mannes in der Verhandlung aus. Er habe einige Ausreden erfunden, um an das Geld zu kommen: "Einmal hat er gesagt, er bekommt Geld von seiner Exfrau, dann war von einem Gehaltsvorschuss die Rede, ein anderes Mal hat er gesagt, er löst eine Lebensversicherung auf oder er absolviert einen Auslandseinsatz mit besserem Gehalt", sagte die Frau. Auch einen Lottogewinn hatte der Mann höher dargestellt, als er eigentlich war.
"Sie haben einen Mordsaufwand betrieben, um dieses Lügengebäude aufrechtzuerhalten", bemerkte Richterin Barbara Baum, die dem Schöffensenat vorsaß. "Ich habe einfach nicht mehr gewusst, wie ich da herauskommen soll", gab der 52-Jährige an. Er habe seit der Übernahme einer Bürgschaft vor fast 20 Jahren hohe Schulden, außerdem sei er kaufsüchtig: "Etwa 1.000 Euro im Monat habe ich für Kleidung, Schuhe oder Sportsachen ausgegeben."
"Relativ mildes" Urteil
Die noch offenen Beträge möchte der Mann zur Gänze zurückbezahlen, beteuerte er auch gegenüber den mehr als 20 Sparvereinsmitgliedern, die den Prozess im Gerichtssaal verfolgten. "Ich möchte mich bei meinen Freunden und den anderen, die ich geschädigt habe, entschuldigen. Nicht nur das Geld spielt eine Rolle, viel schwerer wiegt, dass ich viele Freunde verloren habe", erklärte der Mann vor der Urteilsverkündung.
Dass der Schöffensenat bei einer Höchststrafe von fünf Jahren und den drei einschlägigen Vorstrafen des 52-Jährigen zu dem "relativ milden" Urteil gekommen ist, begründete Richterin Baum vor allem mit der Schadenswiedergutmachung und dem reumütigen Geständnis, das der Mann abgelegt hatte: "Sie haben zur Aufklärung beigetragen und ersparen den Geschädigten den Weg vor ein Zivilgericht, indem sie die Forderungen anerkennen. Das haben wir berücksichtigt", so die Richterin.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Doris Kügler gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.