Es bestehe unverändert Flucht-, Verdunklungs- und Tatbegehungsgefahr.
Bei einer Haftprüfungsverhandlung betreffend zwei Terrorverdächtige in St. Pölten ist am Montag die U-Haft bis 26. Juni verlängert worden. Es bestehe unverändert Flucht-, Verdunklungs- und Tatbegehungsgefahr, sagte Andrea Humer, Vizepräsidentin des Landesgerichts, auf Anfrage.
Zwei Männer enthaftet
In der NÖ Landeshauptstadt waren am 6. März fünf Terrorverdächtige festgenommen worden. Drei Tage später wurde über vier von ihnen die U-Haft verhängt. Ein Jugendlicher (16) war zuvor auf freien Fuß gesetzt und angezeigt worden. Am 10. März wurde in St. Pölten ein weiterer junger Mann (20) unter Terrorverdacht festgenommen. Über diesen Beschuldigten wurde ebenfalls die U-Haft verhängt. Laut Staatsanwaltschaft bestehe ein Zusammenhang zu den anderen Männern. Die nächste Haftprüfungsverhandlung findet laut Humer am Mittwoch statt.
Zwei der Männer wurden am 23. März "unter zahlreichen Auflagen und einer Sozialnetzkonferenz" enthaftet. Den jungen Erwachsenen soll "der heurige Schulabschluss ermöglicht werden", sagte Gerichtspräsident Franz Cutka vor etwa einem Monat.