Schon zahlreiche Opfer. Aktueller Fall: 16-Jähriger durch Stichflamme schwer verbrannt.
Silvesterzeit ist Böller-Hauptsaison, und fast täglich werden jetzt schon Fälle publik, die die Gefahren von Böllern zeigen. So wurde am Samstag klar, dass ein 12-Jähriger durch Kracher den Waldbrand über Innsbruck auslöste (s. u.). Ein 16-Jähriger wurde am Wochenende in Oberösterreich schwer verletzt.
16-Jähriger warf Böller in Benzinlache
Der Jugendliche verschüttete Benzin in der Einfahrt und warf einen „Schweizer Kracher“ in die Lache. Dadurch entstand eine Stichflamme, die Jacke des 16-Jährigen fing zu brennen an. Die Polizei traf nur wenig später bei dem Teenie ein und leistete Erste Hilfe. Danach musste der 16-Jährige, der schwere Brandverletzungen davontrug, ins Kepler Uniklinikum in Linz eingeliefert werden.
Er ist nur einer von vielen Verletzten, die es um die Weihnachtsfeiertage gab. Vor allem junge Burschen wurden zu Opfern ihrer eigenen Unvernunft. Die Polizei kontrolliert seit Wochen scharf – vor allem in der Nähe zum Grenzübergang zu Tschechien.
Bis zu 10.000 Euro Strafe oder sogar Haft drohen
Beschlagnahmung. Dabei wurden kiloweise Pyrotechnik, die illegal erworben wurde, beschlagnahmt. Es hagelte Dutzende Anzeigen. Strafen bis zu 3.600 Euro und sogar Freiheitsstrafen bis zu drei Wochen (Käufer) oder sechs Wochen (Händler) können verhängt werden, wobei illegale Böller oder Eigenbauten sogar bis zu 10.000 Euro kosten können.
Verbote. Das Zünden von Böllern der Kategorie F2 (Schweizer Kracher) in sensiblen Zonen wie Krankenhäusern, Kindergärten und Kirchen sowie im Ortsgebiet ist grundsätzlich in ganz Österreich untersagt. Kategorien. Nur Feuerwerkskörper mit CE-Siegel sind erlaubt, Böller der Kategorie F2 dürfen nur einzeln gezündet werden und sind erst ab 16 Jahren erlaubt, F1-Kracher (Wunderkerzen) schon ab 12 Jahren. Für die Verwendung und den Besitz der Feuerwerkskörper Kategorie F3 und F 4 muss man 18 Jahre alt sein und es ist eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde notwendig!
Jeder Ort darf Feuerwerk an bestimmten Orten oder in bestimmten Ausmaßen genehmigen. So sind etwa in Wien kleinere Feuerwerke zu Silvester erlaubt.