Weil Wolfgang Pöltl (62) seine Prüfungen nicht mehr mit der Hand schreiben durfte, klagt er nun die Uni Graz und fordert 500.000 € Schadenersatz.
Der Grazer Wolfgang Pöltl studiert seit 2014 Rechtswissenschaften an der Uni Graz. Seine Diplomarbeit hat er schon fertig – er kann sie jedoch noch nicht einreichen, weil ihm noch drei Prüfungen fehlen. Und die wiederum kann er aufgrund seines Behindertenstatus und der Digitalisierungsvorgaben der Uni Graz nicht schreiben, beklagt Pöltl.
Denn aufgrund eines Nervenleidens nach einer vorangegangen Erkrankung kann der 62-jährige die Prüfungen nicht mit dem Laptop schreiben, wie es die Uni Graz vorgibt. Mit der Hand dürfen Prüfungen dort seit der Corona-Pandemie nicht mehr geschrieben werden. Pöltl hat bereits zwei Prüfungen negativ abgeschlossen, weil er sie in der von der Uni vorgegebenen Zeit nicht fertig schreiben konnte. Nachdem er Antrag auf Änderung der Prüfungsmethode einbrachte, reagierte die Uni erst einen (!) Werktag vor der Prüfung – und forderte ihn auf, binnen zwei Wochen ein ärztliches Attest zu bringen.
Pöltl sieht sich am Fortkommen in seinem Studium behindert. Er hat sich nun an die Finanzprokuratur gewandt und Schadenersatzforderung samt Schmerzensgeld wegen Diskriminierung und Hinderung am Weiterkommen im Studium erhoben und fordert eine Schadensgutmachung von 500.000 Euro. Der Digitalisierungszwang mache es für ältere oder behinderte Personen unmöglich, zu studieren, so Pöltl. "Terminplanänderungen kommen nur noch aufs Handy, man kann sich für Lehrveranstaltungen nur noch online anmelden, die Unterlagen zur Vorlesung bekommt man nur über Moodle", zählt Pöltl nur einige der Hindernisse auf.