14 Jahre Haft für Präsidentin

Hammer-Urteile gegen Chefs der Staatsverweigerer

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Mit teils hohen Haftstrafen endete der Staatsverweigerer-Prozess von Graz.

Mehr als drei Monate nach Beginn des Prozesses gegen 14 Staatsverweigerer endete die Hauptverhandlung am Landesgericht Graz am Freitag mit Hammer-Urteilen. Monika U., die Präsidentin des Staatenbundes Österreich, wurde einstimmig wegen des Versuchs der Bestimmung zum Hochverrat für schuldig gesprochen. Niemals zuvor in der Geschichte der Zweiten Republik war dieser Straftatbestand angeklagt worden. Die 42-Jährige, die vom Küchentisch aus 2.300 Staatsverweigerer dirigierte, fasste 14 Jahre Gefängnis aus.

Der zweitangeklagte Jakob St., ein früherer Polizist, der sich als Beschützer der Präsidentin ausgab, wurde für zehn Jahre hinter Gitter geschickt.

Alle weiteren Angeklagten wurden wegen Beteiligung an der Bildung einer staatsfeindlichen Verbindung verurteilt. Sie erhielten Haftstrafen zwischen neun Monaten und drei Jahren – teils bedingt.

Bundesheer zum
 Putsch aufgefordert

Die Richterin machte keinen Hehl daraus, dass hier ein Exempel statuiert wurde. „Die Taten, die sich gegen die verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik gerichtet und an Intensität immer mehr zugenommen haben, erforderten ein klares Signal“, sagte sie.

Bis zuletzt war Manuela U. keinen Millimeter von ihrer Einstellung abgewichen. Ihr war vorgeworfen worden, innerhalb des Staatenbundes eigene Kennzeichen erstellt und verkauft zu haben (Betrug). Sie stellte Gewerbescheine und „Lebensurkunden“ gegen Bezahlung aus und trug Land- und Immobilienbesitz der Mitglieder im eigenen Landbuch ein.

Der schwerwiegendste Vorwurf aber: Sie forderte das Bundesheer auf zu putschen, die Macht zu übernehmen und einzelne Politiker festzusetzen. Sogar der Generalstabschef musste als Zeuge aussagen.

Alle Urteile sind nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.

 

Der Mammut-Prozes in Zahlen

Dieses Verfahren brachte Gericht, Geschworene, Ankläger und Verteidiger vermutlich an den Rand der Erschöpfung. An 28 Tagen wurde gegen die Staatsverweigerer verhandelt, im Schnitt neun Stunden pro Tag. 102 Aktenbände mit jeweils 300 Seiten mussten durchgeackert werden. Die drei Berufsrichter stellten den Geschworenen schließlich 292 Fragen zur Beantwortung. 15 Stunden wurde über die Schuldfrage beraten, vier weitere über das Strafmaß. Die Anklage war am 13. April eingebracht worden. 

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