Dem Narkosearzt gelang es nicht, dem Patienten den Beatmungsschlauch einzuführen. Nun stehen er und sein Kollege vor Gericht.
Zu einem echten Horrortrip entwickelte sich ein kleiner Routineeingriff in einem Grazer Sanatorium: Dem Narkosearzt gelang es nicht, dem Patienten den Beatmungsschlauch einzuführen - nach dreieinhalb Stunden wurde der Mann schließlich in lebensbedrohendem Zustand ins LKH gebracht. Am Montag mussten sich der Klinkchef und der Anästhesist wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor Gericht verantworten. Sie fühlten sich in keiner Weise schuldig.
15 Minuten-Eingriff nahm kein Ende
Der ganze Eingriff hätte im
Juli 2006 insgesamt 15 Minuten dauern sollen und war nicht einmal unbedingt
nötig. Trotzdem wollte der Patient die Operation und suchte ein Grazer
Sanatorium auf. Im Operationssaal war ein Narkosearzt am Werk, der erst
einige Wochen in diesem Spital arbeitete. Zuvor war er längere Zeit als
Schiffsarzt auf der Donau unterwegs gewesen.
Speiseröhre statt Luftröhre erwischt
Dieser Arzt
versuchte zunächst, den Patienten zu intubieren. Das gelang in zwei
Versuchen nicht. Beide Male erwischte der Angeklagte die Speise- statt der
Luftröhre. Es kam schließlich zu einer starken Schwellung im
Kehlkopfbereich, der Mann konnte nicht mehr selbstständig atmen. Deshalb
rief der Arzt den Klinikchef, der ebenfalls Anästhesist ist, zu Hilfe. Die
beiden versuchten alles, doch dem Patienten ging es immer schlechter. "So
etwas habe ich in dieser Schwere noch nie erlebt", meinte der Anästhesist.
Luftröhre aufgeschnitten
Erst nach dreieinhalb Stunden
verständigte man einen Notarzt, der seinerseits noch einen weiteren
Intubationsversuch unternahm. Als der auch nichts brachte, setzten die Ärzte
einen Luftröhrenschnitt. An die eigentliche Operation war natürlich längst
nicht mehr zu denken, mittlerweile ging es nur noch um das Überleben des
Patienten, der nicht selbstständig atmen konnte. Dazu kam noch ein
Herz-Kreislaufversagen, bevor der Mann endgültig in das LKH verlegt wurde.
Seltene aber gefürchtete Komplikation
"Kann man das nicht
schneller und einfacher beenden?", fragte Richter Helmut Krischan. "Diese
Art der Komplikationen ist selten, aber sehr gefürchtet", meinte der
Angeklagte. Das Problem sei auch gewesen, dass er zunächst allein war, da
das Sanatorium offenbar nur über OP-Gehilfinnen, aber nicht über
ausgebildete Schwestern verfügt. Diese Hilfskräfte dürfen nicht viel machen,
also rief er schließlich seinen Chef zu dem Eingriff dazu.
Der Richter hatte für den ersten Verhandlungstag keinen Gutachter und keine Zeugen geladen, der Prozess wird fortgesetzt.