Ein Baby starb bei der Geburt, ein anderes blieb nach Komplikationen behindert. Klage gegen drei Hebammen und einen Gynäkologen.
„Unsere Tochter ist tot“, schluchzt Marion B. am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Neben ihr sitzt Stefanie Z., deren neunjährige Tochter nach Komplikationen bei der Geburt nun Pflegestufe 7 hat: „Wir werden von ihr nie ‚Mama‘ oder ‚Papa‘ hören.“ Die beiden Frauen schildern den Horror, den sie bei den Geburten ihrer Kinder in der Diakonissen-Klinik Schladming (DKH) erlebt haben. Beide erzielten bereits einen Vergleich mit dem Spital, doch fünf weitere Betroffene wollen nun in einem Strafprozess vor Gericht ziehen – sie erheben schwere Vorwürfe gegen drei Hebammen und einen Gynäkologen. Die Grazer Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung erhoben – für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Vorwurf. Marion B. wirft einer Hebamme vor, den Gynäkologen zu spät gerufen zu haben. Als er eintraf, war Gloria bereits fast eine Stunde nicht mehr am Leben. Anwältin Karin Prutsch, die die fünf Frauen vertritt, unterstrich, dass bei Glorias Geburt 2014 „vieles nicht eingehalten wurde“. Im Fall von Bianca F. setzte die Hebamme den Dammschnitt. „Der Kreißsaal war eine Blutlache“, schildert sie: „Ich habe mich davon nie erholt.“
DKH will "lückenlose Aufklärung"
Das Diakonissenkrankenhaus Schladming (DKH) teilte am Donnerstag in einer Aussendung mit, dass man "weiterhin um lückenlose Klärung der geburtshilflichen Fälle aus den Jahren 2010 bis 2014 bemüht" sei. Sie betonten, dass in sechs Fällen die Untersuchungen eingestellt wurden. Vier Fälle seien nun noch vor Gericht zu behandeln, bei zwei davon wurden bereits zivilrechtliche Einigungen getroffenen.
"Die Klinik Diakonissen Schladming bedauert ausdrücklich - unabhängig davon, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht - wenn Patienten zu Schaden gekommen sind", hieß es in der Aussendung weiter. Ein Organisationsverschulden seitens der Klinik "für diese bedauerlichen Einzelfälle wird nach wie vor bestritten". Seither sei die geburtshilfliche Einrichtung der Klinik mehrfach behördlich überprüft und die Grundlage der geburtshilflichen Versorgung durch die Behörde mit Hilfe externer Sachverständiger neu definiert worden. "Es gab im Zeitraum seit 2015 keinerlei Beanstandungen seitens der Behörde."
Das DKH Schladming unterliege regelmäßigen qualitätssichernden Überprüfungen seitens der Behörde, "die wie auch im Frühjahr 2019 stets alle Bescheidauflagen erfüllt zeigten". Dazu trage auch das Risiko-Screening vor der Geburt wesentlich bei, wodurch Risikogeburten an der Klinik vorweg bereits ausgeschlossen würden. Die geburtshilfliche Einrichtung nehme an österreichweiten Untersuchungen teil, wobei die Klinik "in allen wesentlichen Kriterien bei vergleichbaren Einrichtungen über dem der österreichische Durchschnitt" liege.