Grazer Großevents änderten nach dem Amoklauf ihr Programm.
Graz. Im AK-Konsumentenschutz mehren sich derzeit die Anfragen von Personen, die den neuen Termin des Grazathlons 2025 (20. und 21. Juni) nicht wahrnehmen können. Grund: Laut Veranstalter erhalten sie ihr Startgeld nicht zurück.
„Bei Verschiebungen von Veranstaltungen haben Konsument:innen das Recht, das Nenngeld oder den Ticketpreis zurückzufordern, wenn sie den neuen Termin nicht wahrnehmen können“, sagt Bettina Schrittwieser, Bereichsleiterin des AK-Konsumentenschutz. Die Konsument:innen sind nicht verpflichtet, die Verschiebung zu akzeptieren. Die vom Veranstalter genannte Klausel, wonach die Rückerstattung des Startgelds nicht möglich ist, ist unzulässig.
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Schriftliche Rückforderung
Wer nicht teilnehmen kann, soll eine E-Mail an den Veranstalter CompanyCode Werbe GmbH (office@companycode.at) schicken und das bereits bezahlte Startgeld zurückverlangen, so die Konsumentenschützerin. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.