Graz

Mann (36) erhält ein Jahr Haft für Nachbarstreit

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Mit Gaspistole Koch bedroht - Urteil nicht rechtskräftig.

Weil er seinen Nachbarn in einem Grazer Wohnhaus mit einem Stock geschlagen und mit einer Gaspistole bedroht haben soll, musste sich ein Ägypter am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht verantworten. Er leugnete alles und gab an, Hausbewohner und Polizei hätten sich gegen ihn verschworen. Das Opfer war für den Richter allerdings glaubwürdig, und so wurde der 36-Jährige zu einem Jahr teilbedingter Haft verurteilt.

"Ich habe nichts gemacht", betonte der Ägypter immer wieder. Sein Wohnungsnachbar, ein junger Koch, schilderte den Vorfall heuer im Juni allerdings ziemlich detailliert. "Ich bin in der Nacht heimgekommen, und er ist zwischen unseren Wohnungstüren gestanden", so der Zeuge. Als dieser fragte, ob er dem Mann helfen könne, soll dieser gesagt haben: "Geh' auf's Klo". Das verwunderte den Steirer etwas, und er wollte gerade nachfragen, als ihm der Ägypter mit einem Stock plötzlich auf die Schulter geschlagen haben soll. "Ich bin weggelaufen, dann wollte ich aber in meine Wohnung. Da hat er die Krach'n gezogen", erzählte das Opfer. Da er die Pistole für echt hielt, rannte der Koch sehr schnell davon.

"Das stimmt alles nicht, ich habe gar keinen Kontakt mit meinen Nachbarn", entgegnete der Beschuldigte. "Aber alles sagen etwas gegen Sie", meinte Richter Stefan Koller. Die Hausbewohner hatten schon mehrmals die Polizei gerufen, weil der Ägypter in der Wohnung gegrillt hatte oder Wasser durch seine Decke getropft war. "Wofür hatten Sie eine Gasdruckpistole?", wollte der Richter weiter wissen. "Weil ich Kakerlaken habe", kam die Antwort. "Und Sie schießen auf die?", fragte der Richter ungläubig. "Ja, das ist richtig".

Staatsanwältin Katharina Tauschmann sprach von einer "haarsträubenden Verantwortung" des Beschuldigten. "Ich glaube, dass Sie eine tickende Zeitbombe sind", meinte die Anklägerin. Der Ägypter wurde zu einem Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt. Er erbat sich Bedenkzeit, der Staatsanwältin war die Strafe zu gering und sie kündigte Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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