Weil er einen Pensionisten in einem Grazer Lokal mit einem Klappmesser bedroht haben soll, ist ein 40-Jähriger Rumäne wegen gefährlicher Drohung am Grazer Straflandesgericht verurteilt worden.
Graz. Er zeigte sich nicht geständig und gab an, alkoholisiert gewesen zu sein.
Der Angeklagte hat im Jänner in einem Lokal mehrere Whiskey-Cola getrunken, randalierte und warf ein Glas von der Theke. Daraufhin versuchte ein 60-jähriger Grazer, der ebenfalls Gast war, den Angeklagten zu beschwichtigen. Dieser soll daraufhin ein Klappmesser aus seiner Hosentasche genommen haben und "hat damit vor mir herumgefuchtelt", beschrieb der Zeuge.
"Ich hätte ihm schon zugetraut, dass er näher herkommt und mich abstechen will", erzählte der 60-Jährige. Er habe der Kellnerin gesagt, sie solle die Polizei anrufen, während er dem Beschuldigten weiterhin gut zugeredet habe. Dieser sei daraufhin nach draußen gegangen, wo die Polizei ihn festhielt. Das Klappmesser des Verdächtigen wurde zwei Meter entfernt auf einem Fensterbrett gefunden.
"Kein Messer, viel getrunken, Filmriss
"Ich habe kein Messer bei mir gehabt, als ich von zu Hause weggegangen bin. Ich habe viel getrunken, hatte einen Filmriss und kann mich an nicht viel erinnern", verantwortete sich der Mann. Die Polizisten und der Pensionist gaben an, dass der Mann zwar merklich alkoholisiert gewesen sei, laut dem 60-Jährigen war er aber nicht "komplett weg" und habe nicht geschwankt. Ein Alkotest konnte nicht durchgeführt werden, da der Angeklagte diesen zunächst verweigerte und es dann nicht schaffte, lange genug in das Gerät zu blasen.
Vier Monate Haft
Richter Helmut Wlasak wies vor Gericht auch auf die vergangenen Straftaten des seit 2012 in Österreich Ansässigen und derzeit arbeitslosen Angeklagten hin. Er habe etwa 2013 einem Mann durch einen Schlag ins Gesicht den Kiefer gebrochen und die Gegensprechanlage eines Hauses zerstört.
"Wie soll es nun weitergehen? Stechen Sie das nächste Mal einen ab?", fragte Richter Wlasak. "Nein ich möchte keine Probleme mehr haben", erwiderte der Angeklagte. Er wolle ein geregeltes Leben führen und sich um Arbeit kümmern. Der 39-Jährige wurde für schuldig befunden und wegen gefährlicher Drohung zu vier Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.