Erst Freispruch, jetzt doch eine Verurteilung. Ein Arzt soll die eigenen Kinder gequält haben.
Die Mühlen der Justiz mahlen bisweilen langsam. Nach einem Skandal-Freispruch in erster Instanz, einem kassierten Urteil und der Neuauflage ist der oststeirische Promi-Arzt Eduard L. am Straflandesgericht in Graz nun wegen Quälens seiner vier Kinder zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und 1.920 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Das Strafmaß darf als symbolisch gewertet werden. Mehr Geldstrafe war nicht drin. Der einstige Top-Verdiener mit 10.000 Euro im Monat lebt heute von Notstandshilfe. Es geht um eine strafrechtliche Verurteilung, um zivilrechtlich entsprechend gegen den Mediziner vorgehen zu können.
Wie mehrfach berichtet, soll Eduard L. seine Kinder über Jahre nicht nur gedemütigt haben. Er übte durch ständige Selbstmord-Androhungen psychischen Dauerdruck auf sie aus. Er ließ sie im Kindesalter rauchen, füllte sie mit Alkohol ab. Der Arzt selbst, Bruder eines namhaften Nationalratsabgeordneten, bestritt die Vorwürfe stets.
Der Freispruch im Erstverfahren hatte für einen Aufschrei gesorgt. Die Beweisführung des Richters und vor allem dessen Urteilsbegründung stießen selbst im Justizministerium auf ungläubiges Kopfschütteln. Schließlich wurde das Urteil durch das Oberlandesgericht kassiert.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Vorwürfe der Kinder als glaubhaft. Das Urteil ist nicht rechtSkräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.