Entscheidung nicht rechtskräftig

Prozess in Graz: Enkel stach auf Großeltern ein

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Wegen einer Messerattacke auf seine Großeltern ist ein 22-Jähriger am Freitag in Graz in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden.  

Graz. Der Mann soll im August 2022 mit einem Küchenmesser seine Großmutter am Hals und den Großvater bei den Händen schwer verletzt haben. Er gestand von Anfang an, dass er die beiden umbringen wollte. Da er vom Gerichtspsychiater als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, entschieden sich die Geschworenen für die Einweisung.

Vor Tat "sehr gutes Verhältnis" zu Großeltern gehabt

Vor der Tat habe er "ein sehr gutes Verhältnis" zu den Großeltern gehabt, schilderte der Betroffene. "Aber im Hinterkopf habe ich gedacht, dass ich sie doch nicht mag, dass sie mir zu hässlich sind", versuchte er seine damaligen Gefühle zu beschreiben. Der junge Mann hatte vor Jahren Probleme mit Drogen und war auch schon in der Nervenklinik behandelt worden. Unter anderem, weil er den Wahn hatte, ihm sei beim Essen mit Bekannten ein Chip eingepflanzt worden, beschrieb Staatsanwalt Daniel Weinberger.

Ungefähr drei Tage vor der Tat fasste der Grazer nach eigenen Angaben den Entschluss, seine Großeltern umzubringen. Er bildete sich ein, die beiden hätten ein inzestuöses Verhältnis. Also fuhr er hin, ging in die Küche und nahm "das größte, schärfste und längste Messer", denn "Ich wollte meiner Oma die Kehle durchschneiden. Und ich wollte auch meinen Opa töten", gab er bei der Polizei an. Er packte die Frau bei den Haaren, riss ihren Kopf nach hinten und versetzte ihr einen Schnitt, der jedoch in erster Linie die Wange traf. "Sie hat gezappelt und geschrien" schilderte er. Der Großvater fuhr dazwischen und griff ins Messer, das ihm sofort eine Sehne der Hand durchtrennte.

Angreifer flüchtete, später festgenommen

Der Angreifer flüchtete, wurde aber wenige Stunden später festgenommen. Vor Gericht gab er sich sehr höflich und kooperativ, versuchte gar nicht, irgendetwas zu beschönigen. "Waren Sie wütend, ist etwas vorgefallen?", versuchte Richterin Julia Riffel ein Motiv zu finden. "Nein, überhaupt nicht, es ist mir ganz plötzlich eingefallen", antwortete der 22-Jährige. "Haben Sie ihren Großeltern gezeigt, dass Sie sie nicht mögen?", interessierte die Vorsitzende. "Nein, das habe ich ganz geheim gehalten", meinte der Betroffene.

Paranoide Schizophrenie und nicht zurechnungsfähig

Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl bescheinigte dem Mann eine paranoide Schizophrenie und stufte ihn als nicht zurechnungsfähig ein. Daher beantragte der Staatsanwalt nur eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum (früher: Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, Anm.). Unbehandelt bestehe nämlich die große Wahrscheinlichkeit, dass der Grazer wieder so eine Tat begehen würde, führte der Ankläger aus.

Die Geschworenen folgten der Empfehlung des Gerichtspsychiaters und sprachen sich für eine Einweisung aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
 

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