Der Streit um die „Zukunft Steiermark Privatstiftung“ der steirischen SPÖ landet nun möglicherweise vor dem Gericht.
Voves als Lügner
Landeshauptmann Franz Voves (SP) will
BZÖ-Nationalrat Gerald Grosz verklagen. Grosz hatte Voves als „Lügner“
bezeichnet, nachdem der Landeshauptmann die SPÖ-Stiftung als „gemeinnützig“
deklariert hatte. „Das BZÖ ist Rechtsanwälte und Gericht ohnehin gewohnt und
so wird es auch jetzt kommen. Das sind unglaubliche Vorwürfe, die hier
gemacht wurden“, ist Voves empört.
Grosz beharrt auf seinen Vorwürfen:
Die Stiftung sei nicht
gemeinnützig, sie diene der SPÖ nur dazu, Steuern zu sparen. Der BZÖ-Chef
will jetzt auch das Finanzamt einschalten, das eine Sonderprüfung der
SP-Stiftung durchführen soll – „wegen des Verdachts der
Steuerhinterziehung“, wie Grosz anmerkt. Weiters kündigt er parlamentarische
Anfragen zur Abgabenpflicht der roten Stiftung an, auch der Rechnungshof
soll in der Causa aktiv werden.
Einer Klage sieht Grosz gelassen entgegen – und hat seinerseits bereits die Wiener Anwaltskanzlei Gheneff-Rami eingeschaltet. „Die Urkunden der Stiftung liegen am Tisch und besagen eindeutig, dass keine Gemeinnützigkeit vorhanden ist“, ist Grosz überzeugt. „Ich bin auch bereit, meine Immunität als Abgeordneter aufzugeben, um den Wahrheitsbeweis anzutreten.“ Die SPÖ müsse endlich ihre Stiftung offenlegen, fordert Grosz. Mit dieser Forderung weiß er sich auf einer Linie mit den anderen Parteien. „Voves soll mit seinem Gemeinnützigkeits-Schmäh die Bevölkerung nicht länger belästigen“, will auch Grünen-Landessprecher Werner Kogler eine Offenlegung der Stiftung. „Voves selbst agiert als Vorreiter in Sachen Vermögens- und Reichensteuer und hält auf der anderen Seite SP-Stiftungen zur Vermögenshortung geheim“, kritisiert der steirische FPÖ-Obmann Gerhard Kurzmann.
Fakten
Auch die VP, die aus ihren eigenen Vermögensverhältnissen
geradezu ein Staatsgeheimnis macht, verlangt von Voves, „alle Fakten auf den
Tisch zu legen“. Dann werde sich herausstellen, „ob durch das Vorschieben
‚sozialdemokratischer Zwecke' Steuern dem Staat vorenthalten wurden“.