Klagenfurt

Steirer wegen Wiederbetätigung im Knast

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Der 85-Jährige verherrlichte Nazi-Gedankengut. Nun muss er hinter Gitter.

Ein 85 Jahre alter Steirer ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung von einem Geschworenengericht zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Staatsanwalt Franz Simmerstatter warf dem Mann vor, Nazi-Gedankengut in zwei Büchern verherrlicht und verbreitet sowie die Person Adolf Hitler glorifiziert zu haben. Weiters soll der Mann gegenüber Journalisten einschlägige antisemitische und rassistische Äußerungen getätigt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wilde Theorien verbreitet
"Die Ewiggestrigen - so wie der Angeklagte - sind die Wegbereiter für die Neonazis", erklärte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Steirer propagiere in seinen Schriften offen die "Ungleichheit der Menschenrassen". Gegenüber Journalisten äußerte er Sätze wie "Der Feind ist und bleibt der Jude", oder verbreitete die Theorie über die Beteiligung der Juden an dem Anschlag am 11. September 2001 auf das World Trade Center in New York, führte Simmerstatter aus. "Die Aussagen der Zeugen sind absolut glaubwürdig", erklärte der Staatsanwalt und forderte die Geschworenen auf, "nicht milde" zu urteilen.

Der Angeklagte sei keinesfalls ein Wegbereiter der Neonaziszene und das Verfahren sei ein "typischer politischer Prozess", erwiderte Strafverteidiger Herbert Schaller. Der 86-Jährige hatte erst kürzlich den mutmaßlichen Holocaust-Leugner Gerd Honsik in einem aufsehenerregenden Prozess in Wien verteidigt. Der Jurist selbst hat mehrmals öffentlich bezweifelt, dass es Sachbeweise für die Existenz von Gaskammern gebe.

SS-Untersturmführer
Der Angeklagte - er war vor 1945 SS-Untersturmführer der Division "Leibstandarte Adolf Hitler" gewesen - stand am Mittwoch nicht das erste Mal vor dem Richter, er musste sich bereits mehrmals wegen ähnlicher Delikte verantworten, im Klagenfurter Verfahren galt er als unbescholten. Wie schon bei einem ersten Prozesstermin hatte sich ein "Fanclub" des Steirers im Schwurgerichtssaal eingefunden. Wegen lautstarker Unmutsäußerungen handelten sich einige dieser Zuhörer erneut Ermahnungen vom Staatsanwalt ein.

Simmerstatter erwähnte auch eine einschlägige Internet-Homepage, auf der der Verlauf des Verfahrens kommentiert wurde. Geschworene, Richter und auch die Zeugen werden dort verunglimpft und ihre Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Ein Zeuge wird sogar mit vollem Namen genannt, dazu ist auch noch ein Bild des Mannes zu sehen.

Die Geschworenen folgten der Aufforderung Simmerstatters und befanden den Steirer für schuldig. Die Verteidigung meldete postwendend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

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