Juristisches Nachspiel eines peinlichen Besäufnisses während der Corona-Maßnahmen.
Moralisch disqualifiziert haben sich jüngst steirische Unternehmer, die trotz Corona-Maßnahmen eine Pool-Party feierten und ihre lallenden Ergüsse auch noch per WhatsApp online stellten – ÖSTERREICH berichtete. Jetzt interessiert sich auch der Staatsanwalt für die ordinäre Schaum-Party, in der sich die Herren Millionäre auch noch über Kurzarbeiter lustig machten. Es besteht der Verdacht der vorsätzlichen Gefährdung mit einer ansteckenden Krankheit, so Staatsanwalt Hansjörg Bacher. Der Anwalt des Gastgebers hält dagegen: „Es hat eine Geschäftsbesprechung stattgefunden. Danach ist man in den Pool gesprungen. Eine private Sache. Ich weiß nicht, was daran verwaltungsstrafrechtlich relevant sein sollte.“
Immerhin: Einer der betrunkenen Teilnehmer scheint inzwischen ernüchtert und zeigt Reue. Der Manager mehrerer Gesundheitsbetriebe (!) hat seinen Posten niedergelegt und sich in einem Schreiben an die Lokalmedien entschuldigt.