Novelle

Steirische Regierung beschloss Verschärfen von Grundversorgungsgesetz

Schärfere Sanktionen und mehr Möglichkeiten zum Heranziehen für Hilfstätigkeiten. 

Stmk. Die steirische Landesregierung aus FPÖ und ÖVP hat nach einer vierwöchigen Begutachtung eine Novelle des steirischen Grundversorgungsgesetzes beschlossen. Es seien nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden, wurde am Donnerstag nach der Regierungssitzung mitgeteilt. Der Beschluss im Landtag ist mit den Stimmen der Regierungsparteien sichergestellt.

Die Novelle sieht vor, dass Personen in der Grundversorgung künftig zu Hilfstätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterbringung stehen, ohne entgeltliche Abgeltung herangezogen werden können. Anders als bisher sei dafür kein Einverständnis mehr erforderlich. Zudem wird geregelt, dass eine zweimalige Verweigerung der Durchführung solcher Hilfstätigkeiten zur Einstellung oder Einschränkung von Leistungen führen kann. Dasselbe gilt für gemeinnützige Tätigkeiten außerhalb des Asylquartiers, die etwa von Gemeinden oder dem Land angeboten werden. Hier stehe eine angemessene Entschädigung zu. Die vor der Begutachtung noch in unterschiedlichen Paragrafen befindlichen Bestimmungen wurden konsolidiert und zusammengeführt.

Sanktionspraxis wird strenger

Parallel dazu werde die Sanktionspraxis verschärft, hieß es seitens der Landesregierung. Bereits beim Verlassen der Unterkunft ab 24 Stunden und nicht wie bisher erst nach Ablauf von drei Tagen ohne begründete Abmeldung werden Leistungen entsprechend eingeschränkt. Bestehende Strafbestimmungen würden nicht nur deutlich verschärft und mit Mindeststrafen sowie bei Nichtzahlung mit Ersatzfreiheitsstrafen geahndet, sondern auch auf Verstöße gegen die Hausordnung ausgeweitet. Die Hausordnung wird mit Inkrafttreten der gegenständlichen Novelle am Verordnungswege deutlich strenger als bisher ausgestaltet werden.

Im Zuge der Begutachtung wurden in diesem Bereich noch die Höhe der Strafen abgesenkt, um größtmögliche Ausgewogenheit sicherzustellen. Daneben beträgt die bisher fünftägige Meldefrist für die Änderung der Einkommensverhältnisse im finalen Entwurf nun drei statt wie zuvor geplant zwei Tage. Die Hausordnung muss nur in wesentlichen Teilen und nicht zur Gänze zur Kenntnis gebracht werden, um damit die Übersetzung in unzählige Sprachen zu vermeiden.

Leistungen an Bemühen um Erwerbstätigkeit geknüpft

Zukünftig werden darüber hinaus auch Leistungen aus der Grundversorgung daran geknüpft, ob sich arbeitsfähige Bezieher nachweislich, zumutbar und gemäß den arbeitsmarktrechtlichen Bestimmungen um eine Erwerbstätigkeit bemühen. Insbesondere betroffen sind Vertriebene aus der Ukraine, die vollen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und die größte Gruppe in der steirischen Grundversorgung darstellen. Da viele dieses Arbeitsangebot bisher nicht genutzt haben, mussten im Jahr 2024 von insgesamt 90 Millionen Euro an Grundversorgungskosten rund 50 Millionen Euro allein für diese Personengruppe aufgewendet werden. Laut AMS könnten rund 3.000 Personen aus dieser Gruppe in den Arbeitsmarkt integriert werden. Wenn man Bewerbungen oder Schulungsmaßnahmen nicht nachkomme, könne das Land entsprechend sanktionieren und Leistungen kürzen oder einstellen.

Für den zuständigen Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) sei die Novelle "kein Selbstzweck, sondern ein unverzichtbarer Beitrag zu mehr Fairness und Ordnung in der Steiermark. Es geht darum, die Attraktivität der Steiermark als Zielland für illegale Zuwanderung so unattraktiv wie möglich zu machen, um damit nicht zuletzt die Belastung für die steirischen Steuerzahler zu senken."

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