Gemeinsamer Antrag im Verfassungsausschuss Mitte Mai.
Stmk. Grüne und SPÖ wollen die Abwahl des Landestagspräsidenten in der Steiermark ermöglichen. "Wo es eine Wahl gibt, muss auch eine Abwahl möglich sein", begründete SPÖ-Klubchef Hannes Schwarz, am Freitag einen gemeinsamen Antrag. So stärke man auch die Glaubwürdigkeit des Landtags, so die Grüne Klubobfrau Sandra Krautwaschl in einer Aussendung. Die dafür nötige Zweidrittelmehrheit ist aber nicht in Sicht.
Derzeit ist eine Abwahl in der Steiermark rechtlich nicht möglich - selbst dann nicht, wenn das Vertrauen in die Amtsführung aus Sicht einer breiten Mehrheit der Abgeordneten nicht mehr gegeben ist, hieß es in der Aussendung. In anderen Bundesländern sei die Möglichkeit einer Abwahl dagegen längst selbstverständlich, sagte Schwarz. Geht der Antrag von SPÖ und Grünen durch, soll mit der Änderung der Landesverfassung und der Geschäftsordnung die rechtliche Grundlage geschaffen werden: Eine Abwahl soll auf Antrag von mehr als der Hälfte der Abgeordneten (gesamt in der steirischen Landstube: 48) möglich sein, wenn zwei Drittel der abgegebenen Stimmen dafür votieren. Nächster Schritt wird die Behandlung des Antrags im Verfassungsausschuss am 13. Mai sein.
Zweidrittelmehrheit nicht in Sicht
Für eine Änderung der Landesverfassung wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt, ebenso wie für die Änderung der Geschäftsordnung. Im 48-köpfigen Landtag halten FPÖ mit 17 und ÖVP mit 13 Mandaten die Mehrheit mit zusammen 30 Sitzen. Die Opposition kommt auf gesamt 18 Mandate - die SPÖ auf 10, Grüne und Neos jeweils auf 3 und die KPÖ auf 2. Für eine Zweidrittelmehrheit müssten alle Oppositionsparteien und zumindest eine der beiden Regierungsparteien mit an Bord sein, was sich aber so nicht ausmachen lässt. Die drei Präsidenten sind derzeit Gerald Deutschmann (FPÖ) als 1. Landtagspräsident sowie Ex-ÖVP-Landeshauptmann Christopher Drexler als 2. und Helga Ahrer (SPÖ) als 3. Präsidentin.