Mariazeller Pilgerweg

Waldbesitzer verbietet Priestern Durchgang

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Mit der Aktion will er das Thema Missbrauch ansprechen.

Mit einem Betretungsverbot für von Geistlichen geführte Jugendgruppen auf dem Mariazeller Pilgerweg in der Obersteiermark sorgt ein Waldbesitzer für Aufregung. Sepp Rothwangl gibt an, dass er damit ein Zeichen setzen und gegen den Umgang der Kirche mit dem Thema Missbrauch protestieren wolle. Rothwangl fungiert auch als Sprecher der "Plattform Betroffener kirchlicher Gewalt".

Der Mürztaler Waldbesitzer will mit seinem Verbot keinen "Generalverdacht" befördern, er sieht aber durchaus einen Kausalzusammenhang: "Mir sind einige Fälle massiven Missbrauchs gerade auf solchen Pilgerfahrten bekanntgeworden", begründete er dies. Der Kirche wirft er als Institution vor, eine "Vertuschungsorganisation" zu sein. Trotz der bisherigen Maßnahmen liege der Umgang mit dem Thema nach wie vor "ganz arg im Argen". Konkrete Veröffentlichungen würden demnächst folgen.

Warntafel
Die von Rothwangl neben offiziellen Wegweisern und Markierungen montierte Warntafel mit der Aufschrift "Kinderschutzgebiet" wird durch den Zusatz ergänzt: "Das Betreten dieses Grundstücks ist Priestern, Ordenspersonal oder anderem Kirchenpersonal gemeinsam mit unbeaufsichtigten Kindern ohne Beisein von deren Eltern, Vormunden oder Bevollmächtigten verboten. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos angezeigt."

Anzeigen?
Ob es tatsächlich zu Anzeigen kommen wird, ist zu bezweifeln. Zum einen stehen derartige willkürliche Beschränkungen der im Forstgesetz festgeschriebenen Wegefreiheit entgegen, zum anderen dürfte es dem initiativen Waldeigentümer auch weniger um die Ahndung konkreter Übertretungen denn dem Kirchenkritiker um Aufmerksamkeit für das Missbrauchsthema gehen.

Bei der Diözese Graz-Seckau verweist Bischof-Sprecher Georg Plank auf das Bemühen, "alles zu tun, um Fälle sexuellen Missbrauchs durch kirchliche Verantwortliche aufzuarbeiten und alles Menschenmögliche zur Wiedergutmachung zu tun". Konkrete Zahlen zeigten aber auch, dass Pauschalverdächtigungen wie im konkreten Fall ungerechtfertigt seien: "Sie diffamieren einen ganzen Berufsstand." Diese Art Generalverdacht und -verurteilung sei "weder rechtlich noch moralisch haltbar und daher strikt zurückzuweisen", so Plank. Hinter der Aktion sei "billiger Aktionismus auf Kosten einer seriösen Auseinandersetzung mit der schwierigen und komplexen Thematik des sexuellen Missbrauchs" zu vermuten.

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