Wegen diverser Betrugsdelikte wurde der ältere Herr, der sich gern als „Graf“ ausgibt, schon verurteilt. Nun muss er wieder ins Gefängnis.
„Warten Sie bis Herbst, dann suchen Sie beim Bundespräsidenten um eine Einzelbegnadigung an. Bei Ihren Vorstrafen geht keine Weihnachtsamnestie mehr.“ Diesen Rat der Staatsanwältin wird sich der 72-Jährige wohl zu Herzen nehmen. Denn er wurde gestern am Landesgericht Graz wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der ältere Herr ist kein unbeschriebenes Blatt.
Ehrenzeichen zurückgegeben
Er handelte mit dubiosen Adels-
und Doktor-Titeln, gab sich als „Graf“ oder „Baron“ aus. Verurteilungen
wegen fahrlässiger Krida, Untreue, schweren Betrugs, schweren gewerbsmäßigen
Betrugs, versuchten schweren gewerbsmäßigen Betrugs, unbefugten
Schusswaffenbesitzes, übler Nachrede sowie versuchter Urkundenfälschung
stehen zu Buche. Angesichts seines Strafregisters musste er sogar das
Ehrenzeichen des Landes, das er für Verdienste um Kinderprojekte erhalten
hatte, zurückgeben.
Gefälschte Führerscheine
Am Freitag stand der
72-Jährige vor Richter Wolfgang Wladkowski, weil er gefälschte
internationale Führerscheine verkauft hatte. Dafür war er bereits verurteilt
und erst im März aus der Haft entlassen worden. Inzwischen wurden rund 200
weitere Geschädigte in Deutschland ausfindig gemacht, der „Graf“ wurde
erneut verhaftet. Der Schaden diesmal: 99.000 Euro. „Wann ist denn endlich
einmal Tabula rasa – oder haben Sie noch was in der Hinterhand?“, fragt der
Richter im Hinblick auf die „Vorgeschichte“ des Angeklagten. Der 72-Jährige
bekennt sich schuldig und betont, er wolle sich ändern. Daran zweifelt der
Richter: „Sie leben in Ihrer selbst aufgebauten Scheinwelt, führen ein
Baron-Münchhausen-Leben. Sie sind jetzt 72. Ist es so schön da drinnen?“,
deutet Wladkowski in Richtung Justizanstalt.
"Graf" will Bedenkzeit
„Wo ist das Geld hin?“, will der
Richter wissen. „Ich hab's leider nicht“, kann oder will der Angeklagte
keine genauen Angaben machen. „Ich habe es ja weiterschicken müssen, nach
Israel.“ Er selbst habe nur eine kleine Summe aus dem Führerscheinverkauf
erhalten. „Dann waren Sie ja noch dümmer, wenn Sie das Geld wem anderen
gefüttert haben“, so der Richter. Dann das Urteil: zwei Jahre Haft. Nicht
rechtskräftig, der „Graf“ erbittet sich drei Tage Bedenkzeit. Auch der
Richter hat noch einen Rat für den gebrechlich wirkenden Mann: „Hören Sie
auf mit den Geschichten, die letzten Jahre wenigstens.“