Wiederholter Betrug

Zwei Jahre Haft für falschen Grafen

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Wegen diverser Betrugsdelikte wurde der ältere Herr, der sich gern als „Graf“ ausgibt, schon verurteilt. Nun muss er wieder ins Gefängnis.

„Warten Sie bis Herbst, dann suchen Sie beim Bundespräsidenten um eine Einzelbegnadigung an. Bei Ihren Vorstrafen geht keine Weihnachtsamnestie mehr.“ Diesen Rat der Staatsanwältin wird sich der 72-Jährige wohl zu Herzen nehmen. Denn er wurde gestern am Landesgericht Graz wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der ältere Herr ist kein unbeschriebenes Blatt.

Ehrenzeichen zurückgegeben
Er handelte mit dubiosen Adels- und Doktor-Titeln, gab sich als „Graf“ oder „Baron“ aus. Verurteilungen wegen fahrlässiger Krida, Untreue, schweren Betrugs, schweren gewerbsmäßigen Betrugs, versuchten schweren gewerbsmäßigen Betrugs, unbefugten Schusswaffenbesitzes, übler Nachrede sowie versuchter Urkundenfälschung stehen zu Buche. Angesichts seines Strafregisters musste er sogar das Ehrenzeichen des Landes, das er für Verdienste um Kinderprojekte erhalten hatte, zurückgeben.

Gefälschte Führerscheine
Am Freitag stand der 72-Jährige vor Richter Wolfgang Wladkowski, weil er gefälschte internationale Führerscheine verkauft hatte. Dafür war er bereits verurteilt und erst im März aus der Haft entlassen worden. Inzwischen wurden rund 200 weitere Geschädigte in Deutschland ausfindig gemacht, der „Graf“ wurde erneut verhaftet. Der Schaden diesmal: 99.000 Euro. „Wann ist denn endlich einmal Tabula rasa – oder haben Sie noch was in der Hinterhand?“, fragt der Richter im Hinblick auf die „Vorgeschichte“ des Angeklagten. Der 72-Jährige bekennt sich schuldig und betont, er wolle sich ändern. Daran zweifelt der Richter: „Sie leben in Ihrer selbst aufgebauten Scheinwelt, führen ein Baron-Münchhausen-Leben. Sie sind jetzt 72. Ist es so schön da drinnen?“, deutet Wladkowski in Richtung Justizanstalt.

"Graf" will Bedenkzeit
„Wo ist das Geld hin?“, will der Richter wissen. „Ich hab's leider nicht“, kann oder will der Angeklagte keine genauen Angaben machen. „Ich habe es ja weiterschicken müssen, nach Israel.“ Er selbst habe nur eine kleine Summe aus dem Führerscheinverkauf erhalten. „Dann waren Sie ja noch dümmer, wenn Sie das Geld wem anderen gefüttert haben“, so der Richter. Dann das Urteil: zwei Jahre Haft. Nicht rechtskräftig, der „Graf“ erbittet sich drei Tage Bedenkzeit. Auch der Richter hat noch einen Rat für den gebrechlich wirkenden Mann: „Hören Sie auf mit den Geschichten, die letzten Jahre wenigstens.“

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