Alkoholgrenze auf 0,1 Promille gesenkt

Taxischein muss künftig alle fünf Jahre erneuert werden

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Verlängerung nur bei "Vertrauenswürdigkeit" - Alkoholgrenze auf 0,1 Promille gesenkt - Kriminalprävention und kundenorientiertes Verhalten als Teil der Ausbildung.

Wien. Ab Anfang 2021 werden Taxi- und Mietwagengewerbe zusammengelegt. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat nun die Bedingungen für den Erwerb einer Lenkerberechtigung festgelegt. Zunächst braucht es eine Ausbildung. Der Taxischein muss dann alle fünf Jahre erneuert werden. Für Taxler gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse sind künftig zentrale Anforderungen für Lenker im "Personenbeförderungsgewerbe mit PKW".
 
Die nun per Verordnung eingeführten Maßnahmen seien die erste Modernisierung der Lenkerausbildung seit 15 Jahren, so Gewessler. Ziel sei ein hohes Sicherheitsniveau, das durch eine verpflichtende Ausbildung für alle Lenkerinnen und Lenker und die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit bei der Verlängerung des Ausweises gesichert werden soll. Dabei wird im Wesentlichen die Einhaltung der Verkehrsregeln und Sicherheitsbestimmungen bewertet.
 
Die Ausbildung soll 15 bis 25 Stunden dauern und auch Schulungen in Kriminalprävention und kundenorientiertem Verhalten umfassen. Die Deutschkenntnisse können entweder von der Prüfungskommission als ausreichend eingestuft oder mit einem Zertifikat über mündliche Kenntnisse auf Sprachniveau A2 nachgewiesen werden.
 
Für derzeit aktive Lenker gibt es Übergangsregeln. Taxler die schon einen unbefristeten Schein haben, müssen erst in fünf Jahren zur Verlängerung. Bisherige Mietwagenfahrer müssen keine Ausbildung nachweisen, sondern lediglich die Prüfung absolvieren.
 
Die Zusammenlegung von Taxi- und Mietwagengewerbe ist nun für den 1. Jänner 2021 vorgesehen. Ursprünglich hätte die Maßnahme im September 2020 in Kraft treten sollen, der Termin wurde aber coronabedingt verschoben. In manchen Ländern müssen sich die Kunden umgewöhnen, denn der neue Scheckkartenausweis mit Hologramm darf nicht an der Windschutzscheibe angebracht werden, wie es derzeit in manchen Landesbetriebsordnungen vorgesehen ist. Denn er würde durch die Sonneneinstrahlung unbrauchbar werden.
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