Urteil

Drei Schuldsprüche bei Innsbrucker Brandstifter-Prozess

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Drei Schuldsprüche sind am Mittwoch gegen zwei Männer, die ein Feuer in einer Innsbrucker Pizzeria gelegt haben, und deren Anstifter, dem Besitzer des Lokals, ergangen.

Die beiden beiden Brandstifter wurden von einem Schöffensenat zu 18 und 20 Monaten Haft, davon je zwei und fünf Monate unbedingt. Der Lokal-Inhaber ist zu 24 Monaten, acht davon bedingt, verurteilt worden. Die Urteile waren nur teilweise rechtskräftig.

Die Schilderungen des einen Brandstifters waren für Richter Anton Mayr schlüssig. Er und ein Komplize hätten von dem Feuer in der Pizzeria selbst keinen Nutzen gehabt, nur der Drittangeklagte, der 50-jährige Besitzer, habe einen Vorteil daraus schlagen können. Der geständige Angeklagte nahm den Schuldspruch an. Sein Komplize erbat sich Bedenkzeit. Der Pizzeriabesitzer legte Nichtigkeitsbeschwerde ein.

Zahlreiche Beweisanträge der Verteidiger des Zweit- und des Drittangeklagten wurden während der Verhandlung abgelehnt. Ihre beiden Schlussplädoyers haben über eineinhalb Stunden gedauert. Ein Video der Tat-Rekonstruktion wurde vorgeführt und die Benzinkanister in den Verhandlungssaal gebracht.

Die beiden Männer hatten sich rund zwei Monate eine Wohnung in dem Haus der Pizzeria geteilt. Einer von ihnen arbeitete als Kellner in dem Lokal. Der Besitzer bot ihm mehrere Monate lang 1.500 Euro, wenn er das Feuer im Keller und in der Pizzeria legen würde. Einige Tage nach der Tat hatte der geständige Angeklagte gegen 4.30 Uhr schwer alkoholisiert bei der Polizei angerufen und gestanden.

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