Innsbruck

Erstochene Studentin: Verdächtiger frei

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Laut Staatsanwaltschaft "kein dringender Tatverdacht" gegen 29-Jährigen.

Im Fall der im Jahr 2005 in Innsbruck erstochenen Studentin aus Niederösterreich ist es am Freitag zu einer Wende gekommen. Der 29-jährigen Tatverdächtige wurde nach der Haftprüfungsverhandlung aus der Untersuchungshaft entlassen. Es bestehe "kein dringender Tatverdacht" mehr, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der 29-Jährige war am 22. Dezember aus Australien kommend am Flughafen Wien-Schwechat verhaftet worden. Wenig später wurde er nach Innsbruck überstellt und saß seitdem in Untersuchungshaft. Beamte des Cold Case Managements des Bundeskriminalamts hatten den Fall im November 2012 in Kooperation mit dem Landeskriminalamt Tirol neu aufgerollt.

DNA-Gutachten
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Thomas Willam erklärte, dass unter anderem die im Zuge der Haftprüfung durchgeführte Erörterung der vorliegenden DNA-Gutachten mit dem gerichtsmedizinischen Sachverständigen zur Enthaftung des 29-Jährigen geführt habe. Zudem hätten die weiteren Beweisergebnisse, insbesondere die Vernehmung des Beschuldigten, den Ausschlag dafür gegeben.

"Geringe Intensität"
Es seien zwar DNA-Spuren des Verdächtigen am Rock des Opfers festgestellt worden, aber diese würden aufgrund der "geringen Intensität" keine aussagekräftigen Schlüsse gegen den Beschuldigten zulassen. Man könne aufgrund dieser Erkenntnisse nicht sagen, dass es zwingend zu einem "bedenklichen Körperkontakt" gekommen sei. Daher sei der ursprünglich dringende Tatverdacht zu relativieren gewesen.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete laut Willam auf eine Beschwerde gegen die Enthaftung. Die Ermittlungen gegen den Niederösterreicher seien damit aber nicht beendet, erklärte der Sprecher. Man werde unter anderem beim Bundeskriminalamt erheben, ob es weitere Beweismittel gebe. Dann werde es zu einer abschließenden Beurteilung seitens der Anklagebehörde kommen. William betonte, dass darüber hinaus in alle Richtungen weiter ermittelt werde.

Mit etwaigen Auflagen sei die Entlassung aus der Untersuchungshaft für den 29-Jährigen nicht verbunden. Der Niederösterreicher könne theoretisch auch wieder nach Australien zurückkehren, wo der 29-Jährige zuletzt arbeitete.
 

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