Staatsanwältin schießt zurück

Fall Leon: Jetzt eskaliert der Gerichtsstreit

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Die Staatsanwältin schießt jetzt gegen den Verteidiger zurück. 

Wie berichtet, bleibt der Vater des ertrunkenen Leon (6) weiterhin in U-Haft. Dem 38-Jährigen wird vorgeworfen, vor Leons Tod im August 2022 verdächtige Inhalte wie "ohnmächtig" gegoogelt haben. Der gebürtige Deutsche soll die Tat "bereits länger geplant" und "akribisch" durchgeführt wurde. Dass sie monatelang vertuscht wurde, schließe auf ein "hohes Maß an krimineller Energie".

Verteidiger Hubert Stanglechner wirft die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft dagegen als „absurd“ zurück und spricht von schweren Ermittlungspannen des Tiroler LKA. So seien am Tatort nur 23 Scherben sichergestellt worden, viele weitere gingen verloren. „Bisher wurden erst zwei Scherben untersucht. Dabei wurde auf einer die DNA einer unbekannten männlichen Person festgestellt; von meinem Mandanten wurde keine DNA gefunden“, so der Verteidiger zur BILD. Zudem sei „völlig unklar, ob es sich bei der zerbrochenen Glasflasche überhaupt um die Tatwaffe handelt“, so der Anwalt weiter. Sämtliche Vorwürfe der Ermittler seien falsch. Ich verwehre mich gegen eine Vorverurteilung und abenteuerliche Schlussfolgerungen“, so der Anwalt.

Staatsanwaltschaft schießt zurück

Dagegen wehrt sich nun die Staatsanwaltschaft. Mediensprecherin. Julia Klingenschmid stellt gegenüber der BILD fest. „Die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft wurde jeweils von einem Drei-Richter-Senat des Oberlandesgerichts Innsbruck und des Obersten Gerichtshofs aufgrund der vorliegenden Beweisergebnisse bestätigt“.

„Es werden alle relevanten be- und entlastenden Beweise aufgenommen. Weil es sich um eine Haftsache handelt, werden die Ermittlungen vordringlich geführt“, so die Staatsanwältin weiter. „Der Beschuldigte wurde im Laufe des Ermittlungsverfahrens bereits mehrfach befragt.“
  

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