Völlig unvermittelt wurde eine Einheimische von einer Mutterkuh getötet.
Erneut wird die tödliche Attacke einer Kuh auf eine Wanderin zum Fall für die Gerichte. Und wieder ereignete sich das Drama in den Tiroler Bergen. Im Sommer 2017 tötete eine Mutterkuh eine 70-jährige Einheimische aus Kirchdorf. Ihr Ehemann fordert nun zivilrechtlich 260.000 Euro Schadenersatz und Trauerschmerzensgeld von einem Almwirt.
Helga H. war eine äußerst rüstige Pensionistin, die Wanderungen in den Bergen liebte. Am Tag der Tragödie hatte sie gemeinsam mit einer Cousine die Kranzhornalm auf eine Jause besucht, war auf dem Rückweg. Beide Frauen hatten je einen kleinen Hund dabei.
Unweit der Almhütte stießen sie auf die Herde von Mutterkühen, die zuvor für die Wanderinnen nicht erkennbar gewesen war. Anders als bisherige Opfer war Helga H. dennoch mit der Situation vertraut. Sie war mit Kühen aufgewachsen, wusste um das Risiko gegenüber Kühen mit Kälbern. Deshalb versuchte sie sofort, ihren Hund abzuleinen, denn es sind die Vierbeiner, auf die Mutterkühe ängstlich reagieren.
Verletzung der Sorgfaltspflicht
Die 70-Jährige schaffte es nicht rechtzeitig, eine Kuh stieß sie zu Boden. Obwohl der Hüttenwirt und weiter Ersthelfer sofort zur Stelle waren, konnten sie Helga H. nicht mehr retten. Auch ein Notarzt scheiterte an einer Reanimation.
Strafrechtlich hatte das Todesdrama keine Konsequenzen, der sinnlose Tod blieb ungesühnt. Doch jetzt kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist klagt der Witwer auf 260.000 Euro Schadenersatz. Seit dem Tod seiner Gattin ist er ein gebrochener Mann, der auf Hilfe angewiesen ist.
Sein Anwalt sieht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Almwirt, der den Weg zumindest nach der tödlichen Attacke einzäunte. Er hätte dies ohne großen Aufwand auch davor tun können. Etwaige Zeugen des Dramas werden gesucht. Hinweise an: 0512/572322.